Nur durch das beherzte Zugreifen einer Lehrerin sowie mehrerer Mitschüler hatte der 29-Jährige davon abgehalten werden können, sein Opfer zu ermorden.
Landgericht Köln39 Mal mit Küchenmesser zugestochen – 13 Jahre Haft

Der Tatort am Rande eines Sportplatzes am Freimersdorfer Weg.
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Er hatte einem Nebenbuhler am Rande einer Feier zur Zeugnisvergabe aufgelauert und mindestens 39 Mal mit einem Küchenmesser zugestochen. Nur durch das beherzte Zugreifen einer Lehrerin sowie mehrerer Mitschüler hatte der 29-Jährige davon abgehalten werden können, sein Opfer zu ermorden. Der Geschädigte ist jedenfalls seither auf einem Auge nahezu blind, eine Hand ist aufgrund schwerster Sehnenverletzungen nur noch eingeschränkt nutzbar, psychisch ist der junge Mann schwer traumatisiert. Am Dienstag verurteilte das Landgericht den 29-Jährigen wegen versuchten Mordes aus niedrigen Beweggründen in Tateinheit mit gefährlicher und schwerer Körperverletzung zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft. „Das Ganze ist ganz, ganz nah an der Vollendung der Tat“, sagte die Vorsitzende der 20. Großen Strafkammer, Sibylle Grassmann, bei der Urteilsbegründung. Und weiter: „Sie haben beabsichtigt, den Geschädigten zu töten. Zum Glück ist das nicht geschafft worden von Ihnen.
Immer wieder zugestochen
Eigentlich sollte der 2. Oktober 2024 ein Tag der Freude, der Tag des Starts ins Erwachsenenleben sein. Der Angeklagte und seine Mitschüler von einem Kölner Berufskolleg verbrachten den Tag der Zeugnisvergabe auf dem Vereinsgelände des Telekom-Post Sport Köln e.V. (TPSK) in Bocklemünd. Doch der Angeklagte hatte mit einem Mitschüler, dem späteren Opfer, noch eine Rechnung offen, da er glaubte, dieser habe sich in seine Liebesbeziehung zu einer Mitschülerin gedrängt. Und so lauerte der 29-Jährige seinem Kontrahenten auf einem Parkplatz des Geländes auf.
Als das spätere Opfer mit seinem Auto an dem 29-Jährigen vorbeifuhr, trat dieser kraftvoll in die Fahrertür des Fahrzeugs. Der Fahrer steig daraufhin aus und wurde sogleich mit einem Faustschlag des 29-Jährigen niedergeschlagen. Anschließend zückte der Angeklagte das mitgeführte Küchenmesser und stach wiederholt in Richtung Kopf und Oberkörper des Geschädigten. „Sie wollten ihn aus dem Weg schaffen, bestrafen, vielleicht auch Rache nehmen“, sagte Grassmann. Als Motiv für die Tat nannte die Vorsitzende „durch nichts veranlasste Besitzansprüche“ gegenüber einer Mitschülerin, mit der er zirka ein Jahr zuvor eine kurze Beziehung gehabt hatte. Die Frau hatte als Zeugin im Prozess angegeben, dass die Beziehung nur wenige Wochen gedauert habe, der Angeklagte die Trennung aber nicht verwunden habe und sie dann gestalkt habe. Anschließend hatte die Frau eine enge Freundschaft mit dem späteren Opfer gepflegt, eine Freundschaft, die ihn schließlich ins Fadenkreuz des 29-Jährigen brachte.
Eigentlich sollte das Urteil in dem Prozess bereits vor zirka drei Wochen fallen. Doch am Tag der geplanten Urteilsverkündung war die Kammer erneut in die Beweisaufnahme getreten, um ein die behandelnde Augenärztin (53) des Opfers zur Schwere der erlittenen Augenverletzung zu hören. Die 53-Jährige erklärte, dass das Opfer auf dem verletzten Auge nur noch zwischen hell und dunkel unterschieden könne und Konturen oder Bewegungen wahrnehmen könne. Konkret nach der Prozentzahl der Sehkraft befragt, sagte die Augenärztin: „Das ist weniger, als man nummerisch ausdrücken kann.“