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Flucht vor dem FiskusHaftstrafe für Anlageberater wegen Steuerhinterziehung

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Das Landgericht in Köln

Köln – Ein 56-jähriger ehemaliger Anlageberater ist vom Landgericht wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in fünf Fällen sowie einfachen Betrugs zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Mann hatte deutschen Kunden einer Luxemburger Bank Off-Shore-Gesellschaften eingerichtet, um so die Steuern in Höhe von rund einer Million Euro zu hinterziehen. Hierbei nutzte der Mann auch Dienstleistungen der Kanzlei Mossack Fonseca, die im April 2016 durch die Veröffentlichung der sogenannten Panama-Paper bekannt wurde. Ferner hatte der 56-Jährige eine Kundin um 380.000 Euro geprellt. Er hatte Geld aus einem Privatdarlehen nicht zurückgezahlt.

Laut Urteil arbeitete der Angeklagte seit den 1990er Jahren bei Banken in Luxemburg. Damals, so der Vorsitzende Richter Dr. Wolfgang Otten, habe auf den Finanzplatz Luxemburg „ein regelrechter Run deutscher Anleger“ stattgefunden, um Vermögen auf Nummernkonten vor dem deutschen Fiskus zu verbergen. Doch spätestens mit einer neuen EU-Zinsrichtlinie wurde ab 2005 auch auf private Nummernkonten eine Quellsteuer von 15 Prozent auf Kapitalerträge fällig. Ab da wurden zahlreiche Vermögensberater kreativ und boten ihren Kunden Off-Shore-Gesellschaften zur Verschleierung ihrer Vermögen an. Denn anders als private Vermögen waren Gesellschaften von der Quellsteuer ausgenommen. Bei der Gründung solcher Gesellschaften griff der Angeklagte auch auf die Dienstleistungen von Mossack Fonseca zurück. Aus einem Katalog konnten sich die Kunden eine Gesellschaft auswählen, die fortan von einem Strohmann – meist ein Angestellter der Kanzlei in Panama – geführt wurde. „Die Gesellschaften waren wie ein Mantel, hinter dem sich die Kunden vor steuerlichen Forderungen verstecken konnte“, sagte Otten in der Urteilsbegründung.

Ins Rollen gekommen war das Verfahren über eine von einem Informanten angebotene CD mit Daten von Steuerbetrügern. Diese war vom NRW-Finanzministerium angekauft worden. Die Steuerschulden der Kunden des Angeklagten von rund einer Million Euro wurden von den Hauptbeschuldigten mittlerweile beglichen. Die Verfahren gegen sie waren daraufhin gegen Geldauflagen eingestellt worden.