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Gastro versus Stadt KölnWorum es beim Streit um die Außengastronomie eigentlich geht

Lesezeit 3 Minuten
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Grün am Straßenrand: Viele Wirte haben ihre Außenfläche mit Pflanzen und Aufbauten gestaltet

Köln – Köln und die Außengastronomie, da scheppert es mitunter. Vor allem, wenn es um die Gestaltung mit Schirmen, Blumenkübeln, Windschutz oder Ähnlichem geht. In der Pandemie haben Wirte zahlreiche Aufbauten vorgenommen, um überhaupt noch Einnahmen erzielen zu können. In den letzten Wochen gab es immer wieder Streit um Vorschriften und Genehmigungen. Wirte fühlen sich teilweise drangsaliert durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes.

Lautstark äußert die IG Gastro Kritik an der städtischen Vorgehensweise. Der Vertretung haben sich rund 290 Betriebe angeschlossen. Einerseits wird das Auftreten des Ordnungsdienstes bemängelt, der schon bei Kleinigkeiten mit sofortiger Schließung drohe. Das gehe so weit, dass sich einzelne Mitglieder schon gar nicht mehr an die Stadt wenden, weil sie Angst vor Repressalien hätten, sagt Till Riekenbrauk von der IG Gastro.

Andererseits werde mit zweierlei Maß gemessen: Die „Stadtterrassen“ auf der Deutzer Freiheit etwa (sie wurden eingerichtet, um in der seit Kurzem autofreien Straße Sitzgelegenheiten bereit zu stellen) genügten den Anforderungen des Gestaltungshandbuches in keiner Weise. Allerdings sind die, so die Stadt, nur vorübergehende Leihelemente des Landes – als Teil des „Stadtexperimentes NRW“.

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Nicht überall genehmigte die Stadt die Außengestaltung.

In einem eigens anberaumten Pressegespräch machten Stadtdirektorin Andrea Blome und Baudezernent Markus Greitemann deutlich, dass man sehr wohl um die Bedeutung der Gastronomie wisse. Allerdings machten beide auch deutlich, dass die Außengastronomie nur einen Teil der zur Verfügung stehenden öffentlichen Fläche ausmache: „Der öffentliche Raum gehört allen. Und es haben auch alle Ansprüche, die erfüllt werden müssen“, sagte Blome. Die Stadtdirektorin war bemüht, die Wogen zu glätten. Hilfreich sei es schon, sagte sie verklausuliert, wenn sich der ein oder andere Betrieb etwas genauer mit den Genehmigungen befassen und sie auch befolgen würde.

Das sei nicht das Problem, sagen wiederum viele Gastronomen: Die Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis gerade bei den Mitarbeitern des Ordnungsamtes mache ihnen zu schaffen – denn die beriefen sich nur allzu oft auf das Gestaltungshandbuch der Stadt und nicht auf die ausgestellten Genehmigungen.

Wie lauten den nun die konkreten Regeln?

Aber was ist nun erlaubt in der Außengastro und wo gibt es Handlungsspielraum? Den gibt es mal mehr, mal weniger – immer abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, sagt die Stadt: „Am Chlodwigplatz sieht es nun mal anders aus als am Rheingarten“, so Blome. Keinen Spielraum könne es geben, wo die Barrierefreiheit eingeschränkt wird, Fuß-, Rad- oder Autoverkehr behindert wird und erst recht, wenn Rettungsgassen nicht mehr funktionieren.

Für sieben neuralgische Bereiche in der Innenstadt – unter anderem an den Ringen, dem Heumarkt, dem Rheingarten (die Promenade am Rheinufer) und in Teilen der Südstadt – gebe es Vorgaben, was das äußere Erscheinungsbild angeht. „Wir brauchen hier eine Gesamtstrategie zu einer einheitlichen Gestaltung“, sagte Greitemann.

Deshalb würden Empfehlungen aus dem städtischen Gestaltungshandbuch – in der zweiten Jahreshälfte soll eine Neufassung erarbeitet werden – in den einzelnen Genehmigungen umgesetzt. Dabei geht es unter anderem um eine einheitliche Bestuhlung, unifarbene Sonnenschirme oder Markisen oder das Aufstellen von Blumenkübeln.

Für andere Bereiche gelten nur die in individuellen Genehmigungen festgelegten Regeln. Was dazu führen kann, dass eine Palettenkonstruktion in Ehrenfeld in Ordnung gehen kann, auf dem Alter Markt aber nicht. Im Wirtschaftsausschuss kam das Thema ebenfalls zur Sprache: Die CDU mahnte eine gewisse Großzügigkeit bei der Stadt an. Die Fraktionschefin der Grünen, Christiane Martin, sagte: „Der öffentliche Raum darf nicht zum Spielzimmer werden, aber eine liebevoll gestaltete, gut akzeptierte Außenterrasse sollte nicht am Regelwerk scheitern.“