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Betrug in MillionenhöheZahnarzt und Geschäftsmann verkauften Geräte auf Schwarzmarkt

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DPA_Land_und_Amtsgericht_Koeln

Der Eingang zum Gebäude des Land- und Amtsgerichtes.

Köln – Nach einem umfangreichen Strafverfahren hat das Landgericht am Mittwoch einen Zahnarzt (40) und einen Unternehmensberater (41) wegen Betrugs, Nötigung sowie Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen verurteilt. Der 40-Jährige muss für fünf Jahre ins Gefängnis, der 41-Jährige vier Jahre und vier Monate.

Das Gericht sah es nach neunmonatiger Verfahrensdauer als erwiesen an, dass die Männer über eine Briefkastenfirma von März bis September 2016 bei Lieferanten Elektronikgeräte bestellt hatten, ohne diese zu bezahlen. Der entstandene Schaden beläuft sich auf rund zwei Million Euro.

Artikel auf Schwarzmarkt verkauft

Unter anderem erwarben sie Spielkonsolen, iPhones, Monitore, Tablets sowie Navigationsgeräte in großen Stückzahlen. Die Artikel verkauften sie auf dem Schwarzmarkt. Zudem hatten sie gegenüber dem Finanzamt falsche Angaben zur Umsatzsteuer gemacht. Zur Verschleierung der Taten hatten die Männer Anteile an der Briefkastenfirma an einen Strohmann veräußert. Als dieser aussteigen wollte, befürchteten die Angeklagten, die Sache könne auffliegen und drohten dem Strohmann, die Mafia einzuschalten.

Ferner wurde der 72-jährige Vater des Zahnarztes wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verwarnt. Die ausgeurteilte Geldstrafe von 160 Tagesätzen zu je 10 Euro wurde zur Bewährung ausgesetzt. Ein vierter Angeklagter wurde ebenfalls wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Steuerhinterziehung zu drei Jahren und vier Monaten verurteilt. (bks)