Abo

Gericht verurteilt Frührentner„Guter Kunde“ zerdepperet Scheibe des Spielautomaten

2 min

Symbolbild.

Köln – Ein Frührentner (40), dem zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes 390 Euro zur Verfügung stehen, wurde vor dem Amtsgericht zur Zahlung einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Der Mann hat am 15. März 2015 in einer Spielhalle in der Südstadt die Scheibe eines Automaten eingeschlagen. Dadurch soll ein Schaden von rund 500 Euro entstanden sein. Außerdem hat er sich dem anschließend erteilten Hausverbot widersetzt und das Lokal wenige Minuten später erneut aufgesucht.

Der Angeklagte bestritt die Tat nicht, gab sich aber arglos. „Ich bin dort ein guter Kunde und habe nie Probleme gemacht“, sagte er. In der fraglichen Situation habe er lediglich gegen den Automaten geklopft, da eine von ihm eingeworfene Münze festgeklemmt habe. So habe er unbeabsichtigt die Scheibe zerbrochen. Von einem Hausverbot habe er nichts mitbekommen.

Einschlägig vorbestraft

Der Spielhallenbetreiber gab das allerdings anders wieder. „Er kam rein, war direkt nervös und hat gezockt. Zwei Minuten später war die Scheibe kaputt“, schilderte der 24-Jährige. Er habe daraufhin die Polizei gerufen. Streng und deutlich hätten die Beamten dem Randalierer dann das Hausverbot erklärt und ihn nach Hause begleitet.

Es gebe keinen Grund, die Zeugenaussage anzuzweifeln, so die Richterin: „Ich glaube nicht, dass Sie den Monitor zufällig zerstört haben“, erklärte sie dem einschlägig vorbestraften Angeklagten und verurteilte ihn wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch.