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Getöteter chinesischer Koch in KölnBundesgerichtshof hebt Urteil um Torso-Leiche auf

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Im Mai 2017 hatten Kinder in einem Waldstück in Köln-Vogelsang den Schädel und weitere Knochen des Mannes entdeckt.

Köln – Einer der spektakulärsten Strafprozesse der vergangenen Jahre muss in die dritte Runde: Wie die Rundschau am Donnerstag erfuhr, hat der Bundesgerichtshof (BGH) auch das zweite Urteil im Fall um die sogenannte „Torso-Leiche vom Rhein“ gegen einen China-Koch (38) wegen Rechtsfehlern im Strafausspruch aufgehoben. Laut Verteidiger Raphael Botor bemängelte der BGH, dass strafschärfende und -mildernde Gründe nicht ausgewogen gewürdigt worden seien. „Im Ergebnis halte ich die Aufhebung des Urteils für richtig“, sagte Botor.

Seinen Ausgangspunkt nahm der Fall, in dem die Polizei lange Zeit im Dunklen tappte, im Sommer 2016, als spielende Kinder am Riehler-Rheinufer einen menschlichen Torso entdeckten. Fahrt nahmen die Ermittlungen aber erst im Frühjahr 2017 auf, als erneut Kinder in einem Wald bei Vogelsang die zum Torso gehörenden Gebeine und den Schädel fanden. Die Ermittlungen führten die Kripo schließlich zu einem China-Koch im bayrischen Rosenheim. Der Mann hatte bis kurz vor der Tat mit dem Toten in einem Kölner China-Restaurant gearbeitet.

Kollegen waren im Streit aneinandergeraten

Dort waren die Köche wiederholt aneinandergeraten. Nach einer Schlägerei auf offener Straße im Juli 2016 hatte der Angeklagte nach Überzeugung der zunächst zuständigen 5. Großen Strafkammer seinen Kollegen aus Zorn getötet. Anschließend, so das Urteil, entbeinte der Angeklagte die Leiche professionell, „wie er es im Rahmen seiner Kochausbildung gelernt hatte“. Der 38-Jährige wurde im Januar 2019 wegen Totschlags zu fünf Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt.

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Der BGH hatte die dieses erste Urteil aufgehoben, weil er Anzeichen für eine Körperverletzung mit Todesfolge sah. Demnach habe der Angeklagte sein Opfer im Streit möglicherweise nur verletzten wollen. Dessen Tod müsse er nicht zwangsläufig in Kauf genommen haben. Im zweiten, nun ebenfalls aufgehobenen Urteil, bestrafte die 21. Große Strafkammer am Landgericht den Chinesen schließlich wegen Körperverletzung mit Todesfolge mit viereinhalb Jahren Gefängnis. Der Angeklagte hatte in beiden Prozessen eisern geschwiegen, Erst im letzten Wort des zweiten, bestritt er der Täter zu sein.

Wann der erneute Prozess in Sachen Torso-Leiche stattfindet, steht noch nicht fest.