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Großer ÜberblickWelche Corona-Schutzmaßnahmen in Köln noch gelten – und welche nicht

Lesezeit 3 Minuten

Die Maskenpflicht gilt weiterhin, etwa in Einkaufsstraßen und Fußgängerzonen, es genügen aber nun Stoffmasken.

Köln – Die Sieben-Tage-Inzidenz ist in Köln auf 17,2 gesunken, so niedrig war das Infektionsgeschehen zuletzt im September vorigen Jahres. Jüngst sind die Corona-Beschränkungen schrittweise gelockert worden, zugleich gelten bestimmte Regeln nur in Köln. Da lässt sich leicht der Überblick verlieren. Die Antworten zu den wichtigsten Fragen:

Welche Einschränkungen gelten in Köln?

Weil der Inzidenz-Wert in der Stadt schon länger unter dem Wert von 35 liegt, gilt „Stufe 3“ der sogenannten Bundesnotbremse. Hierin werden Kontaktbeschränkungen definiert, außerdem Regelungen für Freizeit, Sport und Veranstaltungen. Erlaubt sind beispielsweise Treffen von Personen aus fünf Haushalten oder aber 100 Personen mit negativem Corona-Schnelltest. Die Bundesnotbremse gilt noch bis zum 30. Juni. Hinzu kommt in Köln die Allgemeinverordnung der Stadt. Diese gilt vorerst bis zum 28. Juni und ist zuletzt jeweils um zwei Wochen verlängert worden. Es gilt derzeit als wahrscheinlich, dass die Stadt auch für den Juli noch eigene Corona-Regeln definiert.

Wo gilt in der Stadt noch die Maskenpflicht?

Der Krisenstab der Stadt hat stark frequentierte Bereiche definiert, in denen nach wie vor Maskenpflicht besteht. Dies sind die Fußgängerzonen der Innenstadt, also Schildergasse, Hohe Straße, die Domumgebung und das Rheinufer. Außerdem muss in den Einkaufsstraßen der Stadtteile eine Maske getragen werden. Dies gilt ebenso für den Rheinboulevard in Deutz und die Kölner Ringe. Allerdings reichen hier inzwischen wieder Stoffmasken. Auch in Bussen und Bahnen muss Maske getragen werden. Und in Schulen. Aufgehoben wurde die Maskenpflicht für Spielplätze.

Wofür wird ein negativer Schnelltest benötigt?

Die Menschen in der Stadt nutzen auch weiterhin intensiv die kostenlosen Testangebote. Im Schnitt verzeichnet die Stadt etwa 65 000 Schnelltests am Tag, das bedeutet eine Auslastung der Testkapazität von 52 Prozent. Wer einen Biergarten oder eine Kneipe besucht, braucht keinen Test mehr. Anders sieht es beim Besuch der Hallenbäder aus. Auch im Kino, Theater und bei größeren Veranstaltungen wie etwa Konzerten muss ein negativer Test vorgelegt werden.

Sind Schulfeste oder Partys erlaubt?

Schulfeste oder Kindergartenfeste wird es auch in diesem Sommer nicht geben. Anders sieht es bei Feiern einzelner Gruppen oder Klassen aus, die beispielsweise ihren Abschied aus der Kita oder der Grundschule feiern, ebenso sind Abiturfeiern und Abschlussfeiern bei weiterführenden Schulen gestattet. Private Veranstaltungen sind drinnen mit 100 und draußen mit 250 Gästen möglich, alle benötigen einen negativen Schnelltest. Partys wiederum sind draußen mit 100 und drinnen mit 50 Gästen erlaubt, ebenfalls alle getestet. Kongresse und Sportveranstaltungen dürfen von 1000 Personen besucht werden – so wie zuletzt beim Handball „Final 4“ in der Lanxess-Arena.

Wo gelten Alkohol- und Verweilverbote?

Ein Alkoholverbot hat die Stadt für den Aachener Weiher verhängt, außerdem für die Schaafenstraße, Zülpicher Viertel und Stadtgarten. In allen Grünanlagen dürfen zudem keine Shishas geraucht werden. Aufenthaltsverbote gelten ab 18 Uhr und an Wochenenden ab 15 Uhr am Brüsseler Platz und der Dammkrone der Alfred-Schütte-Allee in Poll.