Ein Kölner soll an illegalen Geldtransfers in dreistelliger Millionenhöhe in die Türkei beteiligt gewesen sein.
Hawala-BankingGericht verurteilt Kölner wegen illegaler Millionen-Transfers in die Türkei

Beschlagnahmte Euro-Banknoten liegen auf einem Tisch. Wegen illegaler Millionentransfers ist jetzt ein Kölner verurteilt worden. (Symbolbild)
Copyright: Silas Stein/dpa
Wegen Beteiligung an einer Gruppierung von international agierenden sogenannten Hawala-Bankern hat das Landgericht Köln einen 40-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt. Der Angeklagte wurde unter anderem wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin am Montag sagte. In die Strafe wurde eine frühere Bewährungsstrafe einbezogen.
Laut Anklage hatte sich der 40-Jährige spätestens seit 2019 an der illegalen Gruppierung, die nach Art des sogenannten Hawala-Bankings zwischen Deutschland und der Türkei Geld transferiert haben soll, das mutmaßlich aus Straftaten stammte, beteiligt. Bei dem System sollen Kunden in Deutschland bei Annahmestellen oder Kurieren Geld eingezahlt haben, das anschließend in der Türkei ausgezahlt wurde.
Annahmestellen in Köln und Bergisch Gladbach mit Millionenumsätzen
Der 40-Jährige soll laut Anklage eine Annahmestelle in Köln-Mülheim beziehungsweise Bergisch Gladbach betrieben und zwischen Mai 2019 und Dezember 2020 Transfers über mindestens 348 Millionen Euro abgewickelt haben. Dabei sei er mit dem Transfer von rund 150 Millionen Euro selbst befasst gewesen und habe dafür etwa 750.000 Euro Provision erhalten.

Blick auf das Landgericht Köln. (Archivbild)
Copyright: Rolf Vennenbernd/dpa
In diesem Zusammenhang habe er auch Altgold bei überwiegend italienischen Händler gekauft und den Transports des Golds in die Türkei organisiert. Das Urteil fiel in der vergangenen Woche, es ist noch nicht rechtskräftig.
Hawala-Banking ist hunderte Jahre alt – und in Deutschland verboten
Das in der arabischen Welt vor Jahrhunderten entstandene System des Hawala-Bankings wird für Geldüberweisungen abseits der offiziellen Bankkanäle genutzt. Hawala beruht auf Vertrauensbasis der Beteiligten, die oft der gleichen Ethnie angehören. Es erlaubt Geld ohne Möglichkeit der Rückverfolgung zu transferieren. Hawala wird aber auch von vielen Einwanderern genutzt, um ihre Familien in der Heimat zu unterstützen.
Das Geld wird gegen eine Gebühr eingezahlt. Der nicht namentlich festgehaltene Einzahler erhält ein Kennwort, gegen dessen Nennung der ebenfalls anonyme Empfänger das Geld bei einem Händler im Zielland ausgezahlt bekommt. In Deutschland ist Hawala-Banking verboten. (afp/dpa)