Illegale Vermietung via Airbnb und Co.Bußgelder zeigen nicht die gewünschte Wirkung

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Airbnb-Ferienwohnung

Ein Schlüssel steckt im Schloss einer Airbnb-Ferienwohnung

Köln – Die Stadt Köln erzielt mit ihren Bußgeldern für die verbotene Nutzung von Wohnungen nicht die gewünschte Wirkung: Vor Gericht sinken die verhängten Strafen oder die Verfahren dauern lange. Das zeigt beispielsweise das Jahr 2019. Von den 20 Bußgeldbescheiden in Höhe von 387 000 Euro sind bislang nur tausend Euro bezahlt worden, die meisten anderen Verfahren sind laut Stadt noch nicht rechtskräftig entschieden. Und: 2018 verhängte die Stadt elf Bußgelder in Höhe von insgesamt 75 500 Euro, bezahlt sind bisher 19 500 Euro.

Es deutet also einiges darauf hin, dass die Stadt mit ihrer Taktik scheitert, höhere Strafen zu verhängen. Das hatte Sozialdezernent Harald Rau im April 2019 angekündigt. In Nordrhein-Westfalen sind bis zu 50 000 Euro möglich, doch bis voriges Jahr ahndete die Verwaltung Verstöße nur mit Bußgeldern zwischen 2000 und 10 000 Euro. Rau sagte: „Wir wollen uns noch stärker an die 50 000 Euro herantasten, um die Abschreckungswirkung zu erhöhen.“

Gegen illegale Vermietung als Ferienwohnung

Wie berichtet, hat die Stadt Köln zum 1. Juli 2019 ihre überarbeitete Wohnraumschutzsatzung um fünf Jahre verlängert, sie gilt seit 2014. Sie will damit unter anderem verhindern, dass Wohnungen illegal als Ferienappartements vermietet werden, beispielsweise über Internet-Vermittlungsplattformen wie Airbnb. Eine Zweckentfremdung liegt vor, wenn mehr als die Hälfte einer Wohnung dauerhaft gewerblich als Ferienwohnung vermietet wird. Andere Gründe sind ein Leerstand von mehr als drei Monaten oder die Nutzung als Gewerbe.

Immer mehr Fälle gemeldet

Mittlerweile registriert die Verwaltung immer mehr Verdachtsfälle, vor allem über ein Internet-Meldeportal für Bürger. Rau sagte: „Die meisten Verdachtsfälle kommen aus der Bevölkerung. Ich bin sehr dankbar, dass die Kölner uns so gut unterstützen.“

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Die Stadt will die gemeldeten Wohnungen wieder dem Markt zuführen, wenn sich der Verdacht bestätigt. Die Verfahren nehmen stark zu: Von 2017 bis 2019 stieg die Zahl von 308 Verfahren auf 838, ein Plus von 172 Prozent.

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