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In der Sauna belästigt37-Jähriger wegen exhibitionistischer Handlung vor Gericht

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Gerichtsakten im Kölner Landgericht

Gerichtsakten im Kölner Landgericht (Symbolbild)

Köln – Wehrhaft zeigte sich eine 38-Jährige im Dezember im Freizeitbad Aqualand in Chorweiler. Als ein Mann im Hammam-Bereich der Saunalandschaft sie immer wieder anstarrte und dabei offensichtlich an sich herumspielte, schrie die Frau den Mann an. Der zog sich daraufhin zurück. Doch zehn Minuten später tauchte er erneut auf, setzte sich in einen „günstigeren Blickwinkel“, wie ein Zeuge (44) sagte, und begann sich erneut selbst zu befriedigen.

Wegen exhibitionistischer Handlungen in der Öffentlichkeit stand der 37-Jährige nun vor dem Amtsgericht. Zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft schwieg der dreifache Vater. Die Frau erkannte den Angeklagten aber als den Täter vom 7. Dezember 2019 wieder. „Es hat mich schon erschreckt, mit welcher Dreistigkeit Leute in öffentliche Saunas gehen, um Frauen zu belästigen“, sagte die Politologin. „Solche Vorfälle sollten Frauen nicht dazu bewegen, sich aus öffentlichen Räumen zurückzuziehen“, sagte die 38-Jährige weiter. Trotz des negativen Erlebnisses sei sie weiterhin Stammgast im Aqualand. Immerhin habe die Security rasch reagiert und die Polizei gerufen.

Der Prozess endete am Montag aber nicht mit einem Urteil. Die Verteidigung verlangte die Vernehmung eines Bekannten des Angeklagten, der nicht vor Gericht erschienen war. Einer Verlesung von dessen Aussage bei der Polizei stimmte die Verteidigung nämlich nicht zu. Anfang September soll das Verfahren fortgesetzt werden. (bks)