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In Gewahrsam randaliertWache in Köln stand unter Wasser – Geldstrafe für 32-Jährigen

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Köln – Auch mehr als zwei Jahre nach der Tat sind deren Auswirkungen noch auf dem Vorplatz des Kölner Hauptbahnhofs zu sehen. Dort stehen in einer Ecke mehrere Container, die die Wache der Bundespolizei am Hauptbahnhof beherbergen. Der Auszug aus den Diensträumen im Hauptbahnhof war nötig geworden, nachdem es in der Wache einen erheblichen Wasserschaden gegeben hatte.

Wasserschaden bei der B-Pol im Bahnhof

Am Donnerstag nun verurteilte das Amtsgericht den Urheber (32) des Wasserschadens wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung sowie Missbrauchs von Notrufen zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 25 Euro. Nach Überzeugung von Amtsrichter Karl-Heinz Seidel hatte der mit zwei Promille alkoholisierte Mann in schuldgemindertem Zustand am frühen Morgen des 1. Mai 2017 aus „Langeweile“ in einem Gewahrsamsraum die Abdeckung eines Sprinklers an der Decke abgerissen und so für das nasse Malheur gesorgt.

Bald Umzug

Seit dem Vorfall arbeiten die Bundespolizisten in einer provisorischen Dienststelle in Containern auf dem Bahnhofsvorplatz. Der Schaden in der Wache ist seit November 2017 behoben. Es ist seit Monaten beabsichtigt, die Bundespolizisten auf dem Breslauer Platz in einem großen Containerdorf unterzubringen. In der Zukunft soll die neue Wache in der Buchhandlung Ludwig entstehen. (ta)

Zunächst hatte der Mann in einer S-Bahn grundlos die Notbremse betätigt. Nach der anschließenden Personalienfeststellung in der Bahnhofswache wurde der Mann in einem Gewahrsamsraum untergebracht. Dort sollte er warten, bis seine Lebensgefährtin ihn abholte. Ein Zeuge (42) sagte aus, der Angeklagte sei durch den Raum getigert . Das habe er auf einem Monitor beobachten können. Dann habe er gesehen, dass der Mann plötzlich in einer Ecke gestanden und da „herumhantiert“ habe. „Ich wollte hingehen und gucken, was der da macht, aber dann gab es schon den Knall.“ Daraufhin sei „schwarzes Wasser“ beinahe in das gesamte Erdgeschoss geflossen. Den Beamten habe der Angeklagte sichtlich amüsiert erklärt, er habe die Wache dreckig gefunden. Den Beamten riet er, einen Finger in den Sprinkler zu halten, um das Wasser zu stoppen.

Der Leiter der Bundespolizeiinspektion gab vor Gericht an, der Schaden belaufe sich auf rund 140 000 Euro. Das Gericht traf aber keine Feststellungen zur Schadenssumme. Zwar sind die Räumlichkeiten der Wache wiederhergerichtet. Da sie aber nicht der Arbeitsstättenverordnung entsprächen, befinde sich die Inspektion immer noch in ihrem Provisorium (siehe Kasten).