Köln – Im Fall einer wegen versuchten Mordes mit einer Überdosis Insulin an ihrem Schwiegervater angeklagten 42-Jährigen hat die Verteidigung Haftbeschwerde eingelegt. Das bestätigte Verteidiger Dr. Jürgen Graf am Dienstag der Rundschau. Ein Sprecher des Landgerichts bestätigte den Eingang der Haftbeschwerde. Zunächst prüft jetzt die 5. Große Strafkammer unter Vorsitz von Peter Koerfers, ob sie der Beschwerde stattgibt. Geschieht dies nicht – wovon auszugehen ist – muss das Oberlandesgericht (OLG) Köln entscheiden. Es ist bereits die zweite Haftbeschwerde in dem Fall. Eine erste war vom OLG zurückgewiesen worden.
Hintergrund der Haftbeschwerde sind zwei Gegengutachten renommierter Diabetes-Experten, die der Rechtsmedizinerin in dem Fall unter anderem einen Rechenfehler nachgewiesen hatten. Zudem hatten die beiden Experten ausgeschlossen, dass der Geschädigte 16 bis 18 Stunden mit einer Insulinüberdosis überlebt haben könne.
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Davon gehen Rechtsmedizin und Anklage aber aus. Die Experten gehen ebenfalls entgegen der Rechtsmedizinerin davon aus, dass dem Senior die Überdosis erst wenige Stunden vor seinem Auffinden durch seine Haushälterin am 6. Juli 2020 verabreicht worden sein könne und nicht, wie die Anklage glaubt, bereits am Nachmittag des Vortages. Der heute 82-Jährige hat die Vergiftung zwar überlebt, ist aber ein Pflegefall.
Anfang Juni hatte Koerfers betont, dass es viele Indizien gebe, die für eine Täterschaft der Angeklagten sprächen und er weiter einen dringenden Tatverdacht sieht. Die Angeklagte sitzt seit zwei Jahren in U-Haft . Fortsetzung ist am 27. Juni (bks)


