Kalker KarnevalsvereineFinanzielle Förderung für Veedelszöch im Bezirk

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Eine verkleidete Frau wirft Konfetti in die Luft.

Kalker Karnevalsvereine dürfen sich über eine ordentliche Finanzspritze freuen.

Sieben Zöch-Organisatoren im Kalker Karneval werden von der Stadt Köln mit finanziellen Fördermitteln unterstützt. Dafür müssen Ein- und Ausgaben dokumentiert werden und der Stadt vorgelegt werden.

Jeck sein - mit Sicherheit: Auch die Veedelszöch der Session 2022/2023 werden unter dem Stichwort Brauchtumsförderung von der Stadt Köln bezuschusst. Dafür stehen pro Bezirk 10.000 Euro zur Verfügung. Wer in den Genuss einer finanziellen Unterstützung kommt und wie hoch diese im Einzelfall sein wird, entscheidet die zuständige Bezirksvertretung.

Finanzielle Förderung der Veedelszöch-Organisation in Köln-Kalk

Die Kalker Kommunalpolitiker haben dem Förderprogramm auf ihrer jüngsten Sitzung zugestimmt. Auch die sieben Zoch-Organisatoren im Bezirk, die auf eine Finanzspritze hoffen dürfen, stehen schon fest: Der Arbeitskreis Höhenberger Karneval e.V., der FV Ostheimer Karnevalsumzug e.V., die IG Kalker Dienstagszug, die KG Löstije Brücker Müüs, der Bürgerverein Neubrück, die Fördergemeinschaft Merheimer Karnevalszug sowie der Vingster Veedelszug.

Wie hoch die Beträge sind, mit denen die Vereine jeweils bezuschusst werden, hängt vor allem von der erwarteten Zahl der Teilnehmer – nicht der Zuschauer am Straßenrand – ab. Förderfähig sind grundsätzlich alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Organisation eines Veedelszochs anfallen. Nach dem Eingang der Anträge bei der Geschäftsführung der Bezirksvertretung im Bürgeramt Kalk verteilt die Verwaltung die 10.000 Euro prozentual nach Maßgabe der Teilnehmerzahl auf die Züge im Bezirk. Diese Aufteilung muss zuletzt noch von der Bezirksvertretung abgesegnet werden.

Einnahmen und Ausgaben müssen dokumentiert werden

Alle Empfänger von Zuschüssen sind verpflichtet, drei Monate nach dem Zoch beziehungsweise nach Auszahlung der Förderung einen Sachbericht vorzulegen, in dem die Verwendung der Mittel dargelegt wird. Die angefallenen Einnahmen und Ausgaben können dabei ohne die Vorlage von Belegen aufgelistet werden. Sollte sich an der geplanten Durchführung des Zugs etwas ändern und etwa Fördermittel nicht verbraucht werden, muss dies angegeben werden. Überschüsse müssen zurückgezahlt werden.

Die Stadt behält sich vor, eventuell Belege für Ausgaben anzufordern und Stichproben durchzuführen. Die Empfänger von Zuschüssen sind daher verpflichtet, sie zehn Jahre lang aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Wenn beispielsweise Unterlagen nicht vollständig sind, oder die Mittel nicht entsprechend dem Förderzweck eingesetzt wurden, kann der Zuschuss zurückgefordert werden.

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