„Abriss vertreibt nicht Vergangenheit“Kölner Verein äußert sich zu Grundschule in ehemaligem Nazi-Fliegerhorst

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Heller Altbau, sehr geometrische Fensterlinien

Das ehemalige Fliegerhorst-Gebäude an der Ostmerheimer Straße in Köln-Merheim wurde zum Denkmal des Monats März erkoren.

Pläne, den ehemaligen Fliegerhorst in Köln-Ostheim in eine Grundschule umzuwandeln, stoßen auf Kritik.

Die Diskussion um die ehemalige Luftnachrichtenzentrale des Fliegerhorsts Ostheim an der Ostmerheimer Straße 210 geht weiter. Kürzlich hatte Ingrid Hege-Wilmschen, Vorsitzende der Geschichtswerkstatt Köln-Brück, alle Überlegungen, das Gebäude als Teil einer neuen Grundschule zu nutzen, noch als „in einer demokratischen Gesellschaft völlig fehl am Platze“ bezeichnet.

Dieser Ansicht widerspricht Alexander Kierdorf, Vorsitzender des Regionalverbands Köln des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz (RVDL), nun in einer Mitteilung an die Presse: Eine Nutzung als Schule könne, im Gegenteil, „ein sichtbares Zeichen für die Stärke unserer demokratischen Gesellschaft“ setzen. Der RVDL hatte das Haus, das bis 2015 noch vom Merheimer Krankenhaus genutzt wurde, als „Denkmal des Monats“ März ausgewählt. Dabei sprach sich der Verein nicht nur dafür aus, das Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen, sondern befürwortete auch ausdrücklich eine mögliche Weiterverwendung als Schule.

Köln-Merheim: Denkmalpflegeverein bezieht Stellung zum  Grundschulgebäude

Daraufhin hatte sich Hege-Wilmschen zu Wort gemeldet und damit einen Streit wiederbelebt, der bereits vor einigen Monaten lebhaft geführt worden war. Damals allerdings noch mit dem Historischen Luftfahrtarchiv Köln als Widerpart der Geschichtswerkstatt. Seine Haltung hatte der RVDL im März nicht nur mit den architektonischen Details begründet, sondern auch mit der Tatsache, dass es sich um einen der wenigen fast vollständig erhaltenen Staatsbauten der NS-Zeit auf Kölner Stadtgebiet handele.

Kierdorf zählt nun weitere Bauten und Anlagen aus den Jahren der Nazi-Diktatur auf, die noch stehen und teilweise einer neuen Nutzung zugeführt wurden: die Rodenkirchener Brücke, der Flughafen Butzweiler Hof oder die Kasernen der Wehrmacht in Junkersdorf, Ossendorf und Dellbrück. „Selbst das ELDE-Haus ist ein Denkmal – trotz seiner düsteren Geschichte vor 1945“, meint Kierdorf. Schützenswerte Gebäude könnten beides sein: Denkmal und Mahnmal.

„Abriss vertreibt nicht die Schatten dieser problematischen Vergangenheit“

Es sei schließlich auch in Köln gängige Praxis, den Denkmalschutz auf militärische Objekte anzuwenden, schreibt Kierdorf und nennt Zeugnisse der Stadtbefestigung aus der Antike, aus dem Mittelalter und aus der Preußenzeit. Auch die Gefahr einer „ideologischen Kontamination“ oder einer Beeinträchtigung des Pädagogischen Konzepts durch einen in der Architektur noch gegenwärtigen „Kasernengeist“ bestehe nicht, sollte dort eine Schule einziehen.   Schließlich würden auch in Köln Schulen früherer Jahrzehnte und Jahrhunderte problemlos genutzt, darunter solche aus der Zeit des Nationalsozialismus. „Eine Auslöschung durch Abriss vertreibt nicht die Schatten dieser problematischen Vergangenheit“, sagt Kierdorf.

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