Köln – Der Kunde eines Kölner VW-Händlers staunte nicht schlecht, als er auf dem Bildschirm seiner Rückfahrkamera statt des Parkplatzes, in den er hineinfahren wollte, eine Frau auf der Toilette sah. Wenig später stellte sich heraus, dass auf der Damentoilette des Autohauses von 2007 bis 2017 eine versteckte Kamera installiert war und drahtlos Aufnahmen von dort versendete. Wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensraums wurde nun der damalige Hausmeister (50) der Firma vor dem Amtsgericht zu 90 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt.
Der Angeklagte räumte die Tat ein. Offen blieb hingegen, ob er Komplizen hatte. Denn in seinem Geständnis sagte er: „Wir wollten nur einen Scherz machen.“ Abgesehen davon, dass die Vorsitzende die Sache für recht witzlos hielt, wollte sie wissen, wer mit „wir“ gemeint war. Doch der Angeklagte verbesserte sich: „Äh, ich. . .“ Die Vermutung, dass der Mann nur den Kopf für mehrere Spanner hinhielt, stand im Raum, konnte aber nicht nachgewiesen werden. Der Mann versicherte zudem, dass er die Kamera zwar installiert habe, auf seinem Bildschirm aber nie Aufnahmen von der Toilette angekommen seien. Er gab auch an, dass er nicht gezielt Kolleginnen ausspähen wollte. In dem Autohaus habe es regelmäßig Veranstaltungen gegeben, bei dem beispielsweise Tänzerinnen auftraten.
Das alles machte die Sache aus Sicht der Staatsanwaltschaft natürlich nicht besser, denn immerhin wurden Bilder übertragen – zumindest in einem Fall auf die Rückfahrkamera des Kunden. „Wer weiß, wer sonst noch alles im Umkreis des Autohauses Aufnahmen von Frauen auf der Toilette empfangen hat?“, fragte die Staatsanwältin. Strafschärfend wertete das Gericht den langen Tatzeitraum von zehn Jahren. Mildernd fiel ins Gewicht, dass der 50-Jährige Arbeitsstelle und Dienstwohnung verloren hatte. (bks)
