Kangal mit Messer verletztStreit unter Hundehaltern endet vor Gericht

Der Kangal ist ein Hütehund.
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Köln – Keine einfache Aufgabe für eine Amtsrichterin: Über zwei Stunden lang mühte sie sich, eine Situation zu ergründen, die am Abend des 7. Dezembers 2020 den erbitterten Streit zwischen zwei Hundehaltern aus Brück auslöste. Einer von ihnen war nun wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt, gegen den anderen läuft in der gleichen Sache ebenfalls ein Strafverfahren, zusätzlich führen beide miteinander einen Zivilprozess.
„Ich bin mit meiner Verlobten spazieren gegangen“, schilderte der Angeklagte. An der Leine mit dabei: sein Kangal, ein Hütehund, den er im Alter von acht Wochen bekommen habe. Inzwischen sei dieser sechs Jahre alt und wiege etwa 80 Kilogramm. „Jetzt wird er als Monster dargestellt, aber er ist lieb. Er ist mit meinen Enkelkindern aufgewachsen. Ich halte seit 40 Jahren solche Hunde“, so der 61-Jährige.
Auf dem Pohlstadtweg sei dem Paar ein anderer Hundehalter mit Berner Sennenhund entgegengekommen. Durch ein Ziehen an der Leine sei er auf dem herbstlich feuchten Boden gestürzt, beschrieb der Angeklagte: „Als ich aufgestanden bin, habe ich schon den anderen Mann auf meinem Hund liegen sehen.“
Kangal vermutlich mit Messer verletzt
Laut Staatsanwaltschaft biss der Kangal erst den Berner Sennenhund in den Rücken und verletzte dann dessen Halter, der Schürfwunden erlitt. Davon sei nichts zu sehen gewesen, versicherte der Angeklagte. Gemeinsam mit dem anderen Hundehalter habe er dessen Hund auf Verletzungen hin überprüft. In der Zwischenzeit habe seine Verlobte aufgeregt gerufen, dass der Kangal Stichverletzungen habe und stark blute.
Ein Schreiben aus der Tierklinik, wo der Kangal behandelt wurde, bescheinigt eine Verletzung von vier Zentimetern Breite und zwölf Zentimetern Tiefe, die durch ein Messer oder ähnliches verursacht worden sei. Der Halter des Berner Sennenhundes sagte im Zeugenstand: „Es ist mir gelungen, den Kangal zu fixieren.“ Dafür habe er einfach die Arme um dessen Hals gelegt: „Wie dessen Verletzungen zustande gekommen sind, weiß ich nicht.“ Der Angeklagte berichtete jedoch von einer Vorgeschichte. „Wenn ich den noch einmal sehe, passiert etwas“, soll der Zeuge bei einer früheren Gelegenheit in Gegenwart eines Hundesitters über den Kangal gesagt haben. Davon habe er aber erst später erfahren.
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„Die Geschichte mit dem Messer überlagert alles andere“, so Karl Heinz Meiner, der Verteidiger des Angeklagten. Die Hintergründe zu den Schnittverletzungen des Hundes werden Gegenstand eines Strafverfahrens gegen den Zeugen sein, die Ermittlungen laufen noch. „Wir haben hier heute die Frage zu klären, ob der Angeklagte seine Sorgfaltspflicht verletzt hat“, stellte die Richterin klar. Da der Kangal angeleint und von ihm kein aggressives Verhalten bekannt gewesen sei, sehe sie nicht, was der Angeklagte noch hätte tun sollen und sprach den Mann frei.