Wer darf mit?Neue Kriterien für die Teilnahme im Rosenmontagszug

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Rosenmontag dpa (18)

Köln – Rosenmontag ist der Höhepunkt des jecken Treibens. Wer als organisierter Karnevalist etwas auf sich hält, will im Zug mitgehen. Die Teilnehmerzahl ist auf 12 000 begrenzt, doch das Interesse ist deutlich größer. Zuletzt wurde sogar die Aufnahme neuer Vereine ins Festkomitee abgelehnt, weil die etablierten Gesellschaften sich keine Konkurrenz für die Zugteilnahme schaffen wollten. Hinter den Kulissen des Karnevals wird deshalb jetzt intensiv über objektive Teilnahmekriterien debattiert. Der Stand der Dinge:

Warum ist die Teilnehmerzahl auf 12.000 begrenzt?

Der Zug beginnt um 10 Uhr an der Severinstorburg, meist schafft es der Prinz auf dem letzten Wagen gerade noch vor Anbruch der Dunkelheit ins Ziel an der Mohrenstraße – manchmal aber auch nicht. Aus Sicherheitsgründen will das Festkomitee nicht mehr als 12 000 Teilnehmer zulassen, denn in der Dunkelheit sollen keine „unsichtbaren“ Kamelle auf die Jecken am Straßenrand herabprasseln. Auch die Pferde sollen im Hellen verladen werden.

Welches Ziel verfolgt das Festkomitee?

„Wir wollen die Vielfalt des karnevalistischen Treibens in der Stadt abbilden“, heißt es intern. Dafür sollen auch neue, junge Vereine aufgenommen und in den Zug integriert werden. Das geht aber nur, wenn gleichzeitig etablierte Vereine auf Teilnehmer verzichten. „Zuletzt ist es vorgekommen, dass Vereine mehr Teilnehmer gemeldet haben als mitgehen wollten. Es herrscht Sorge, ganz aus dem Zug rauszufallen“, sagt ein Karnevalist. Diese Angst soll den Gesellschaften nun genommen werden. Es sollen verlässliche Regeln formuliert werden, die auch eine Teilnahme im Rhythmus von zwei oder fünf Jahren ermöglichen. Schon unter Festkomitee-Präsident Markus Ritterbach wurde vor zehn Jahren der „Arbeitskreis Platzjabbek“ gegründet, um den Rosenmontagszug attraktiver zu machen.

Warum haben die Korps so viele Teilnehmer?

Rote Funken, Blaue Funken und die übrigen sieben Traditionskorps ziehen zum Teil mit 700 Mitgliedern im Zug mit. Der Grund hierfür liegt lange zurück. Weil nach dem Zweiten Weltkrieg wenige Karnevalisten Interesse am Zug hatten, wurden die Korps damals vom Festkomitee um eine möglichst vollzählige Teilnahme gebeten. Daraufhin hielt der Rosenmontags-Passus Einzug in die Satzung der Korps. Noch heute verpflichtet sich ein Funk mit Eintritt ins Korps, im Zug mitzugehen. Doch diese Regelung wackelt. „Wir müssen das Thema ernsthaft diskutieren. Wir brauchen keinen Rosenmontags-Gardisten, der nur einmal im Jahr auftaucht“, sagt ein ranghoher Korps-Gardist.

Welche Kriterien werden eine Rolle spielen?

Das Alter der Vereine soll bei den Teilnahme-Kriterien ebenso eine Rolle spielen wie die Zahl der Sitzungen und die Höhe der daraus resultierenden „Veranstaltungsabgabe“ ans Festkomitee. Von jeder verkauften Karte fließt ein kleiner Teil auch an die Dachorganisation des Karnevals. Die Mitgliederzahl soll ebenfalls einbezogen werden. Ungewiss ist noch, wie genau „weiche Kriterien“ wie soziales Engagement und Nachwuchsarbeit in den Punktekatalog einfließen werden. „Ziel ist es, Gerechtigkeit reinzubringen“, heißt es im Festkomitee. Diskutiert werden soll auch, ob Wagenengel und Pferdebegleiter als Teilnehmer mitgezählt werden, wie bisher, oder nicht.

Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

Im Mai soll beim Festkomitee eine Mitgliederversammlung einberufen werden. Einziger Tagesordnungspunkt wird die Zukunft des Rosenmontagszugs sein. Zuvor soll der neue Kriterienkatalog bereits dem Aufsichtsrat sowie den Präsidenten und Vereinsvorsitzenden vorgestellt werden.

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