Kinder-Models missbraucht?Prozess gegen Kölner Fotograf fortgesetzt

Dem Fotografen, hier mit Verteidigerin Denise Gerull, wird sexuelle Gewalt an Kindern angelastet.
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Köln – Der Nebenkläger kommt in Begleitung einer Zeugenbetreuerin vom Landgericht. Vor der mittleren Türe von Saal 7 bleiben sie stehen, die Betreuerin fragt: „Bereit?“ Der Nebenkläger bekundet, er brauche noch einen Moment. Dann atmet der junge Mann durch, nickt und die Frau will die Türe öffnen, aber die ist verschlossen. Anschließend nehmen sie den Zugang für Zuschauer. Am Infokasten zum Saal leuchtet der Schriftzug: „Nicht öffentlich“.
Ausschluss der Öffentlichkeit
Am zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen einen Fotografen (53) wegen schweren sexuellen Missbrauchs an Kindermodels war am Dienstag ein Brüderpaar als Zeugen geladen. Sie sollen Opfer des 53-Jährigen geworden sein. Vor Jahren sollen sie regelmäßig mit dem Fotografen gearbeitet haben und unterwegs gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, einen der Brüder auf dem Weg zu einem Fotoshooting auf Sardinien bei einer Zwischenübernachtung in einem Hotel in Italien sexuell missbraucht zu haben. Der andere Bruder soll hingegen in einer Penthousewohnung in Köln Opfer des 53-Jährigen geworden sein.
Nebenanklageanwältin Andrea Schuldt hatte den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt. Es sei zu erwarten, „dass Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich meiner Mandanten zur Sprache kommen“, die die Öffentlichkeit nichts angingen. Die Staatsanwaltschaft hat keine Bedenken gegen den Ausschluss, die Verteidigung hingegen schon. „Ich bin ein Fan der Öffentlichkeit“, erklärt Verteidiger Prof. Ulrich Sommer. Er sehe keinen Grund, warum die Brüder hinter verschlossenen Saaltüren aussagen sollten. Sie seien erwachsen und lebten „nicht mal in Deutschland“. Doch der Verteidiger dringt nicht durch bei der 10. Großen Strafkammer, die den Ausschluss nach viertelstündiger Beratung routiniert durchwinkt.
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Zuvor hatte die Verteidigung beantragt, dass Medienanwalt Prof. Ralf Höcker, der bereits für Jörg Kachelmann, Heidi Klum, Recep Tayyip Erdogan oder die AfD tätig war, als „Gehilfe der Verteidigung“ an der Verhandlung teilnehmen dürfe. Angesichts mancher Presseberichte vom ersten Prozesstag, wonach der Angeklagte entgegen der geltenden Unschuldsvermutung unter anderem als „Schwerverbrecher“ und „Pädosexueller“ bezeichnet worden sei, erscheine der Verteidigung dies sinnvoll, so Sommer.
Kinder-Models als Opfer
Die Kammer hat keine Bedenken. „Als Gehilfe der Verteidigung dürfen Sie dann auch neben den Verteidigern Platz nehmen“, sagte der Vorsitzende freundlich in Richtung Höcker.
In dem Prozess werden dem 53-Jährigen insgesamt 16 zum Teil schwere sexuelle Missbrauchsfälle an sechs Jungs unter 14 Jahren in der Zeit von 1999 bis spätestens Sommer 2018 vorgeworfen. Sämtliche mutmaßliche Opfer sollen als Kinder-Fotomodels für ihn gearbeitet haben. Ferner ist er wegen Besitz von Kinderpornografie angeklagt. Der Prozess wird fortgesetzt.