Köln – Zehn Monate Gefängnis auf Bewährung lautete am Donnerstag das Urteil am Amtsgericht gegen einen 53-Jährigen. Der Mann hatte sich zwischen Oktober 2014 und Juni 2018 in zwölf Fällen kinderpornografische Bilder und ein Video besorgt und diese teilweise weiterverbreitet. Die sichergestellten 108 Bilder und das Video zeigten laut Anklage geschlechtsbetonte Aufnahmen von Jungs im Alter zwischen acht und zwölf Jahren sowie sexuelle Interaktionen von Jungs mit erwachsenen Männern. „Eine Freiheitsstrafe ist hier zur Verteidigung der Rechtsordnung und zur Einwirkung auf Sie notwendig“, sagte der Amtsrichter in der Urteilsbegründung.
Sichtlich beschämt, aber dennoch schonungslos erklärte der Angeklagte, dass er seit Jahren viel Erwachsenen-Pornographie konsumiere. Vor ein paar Jahren sei er dann auch auf Kinderpornos gestoßen. „Ich habe festgestellt, dass ich wohl auch pädophile Neigungen habe“, sagte der 53-Jährige und bewies damit Problembewusstsein. Das zeigte sich auch daran, dass er noch vor Anklageerhebung Unterstützung bei einem Sexualtherapeuten gesucht hatte. „Ich habe gemerkt, dass ich Hilfe brauche“, sagte der 53-Jährige. Verteidiger Christoph Weber betonte: „Diesen Schritt hat er voller Überzeugung gemacht. Und er sagt: So was darf sich nie wiederholen.“
50 000 Dateien auf dem PC
Richter und Staatsanwältin hielten dem Mann sein schonungsloses Geständnis, die Eigeninitiative beim Suchen nach Hilfe, seine Reue und die vergleichsweise geringe Menge an Kinderpornografie zu Gute. Laut einem forensischen Computergutachten besaß der Angeklagte 50 000 pornografische Darstellungen mit einem einprozentigen Kinderporno-Anteil.
Als Bewährungsauflage setzte das Gericht eine Zahlung von 1500 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund fest. Ferner muss der Mann weiter zur Therapie gehen.
