Eine 18-Jährige wollte mit ihrem Baby nach Thessaloniki fliegen. Die Bundespolizei schaltete wegen der Versorgung des Kindes das Jugendamt ein.
Reise mit SäuglingBundespolizei stoppt junge Mutter ohne gültige Dokumente am Flughafen Köln/Bonn

Am Köln/Bonner Flughafen fiel die junge Frau den Bundespolizisten auf. (Symbolbild)
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Eine 18-jährige syrische Frau hat am späten Nachmittag des 6. August am Flughafen Köln/Bonn ihre geplante Reise nach Thessaloniki nicht antreten können. Die Bundespolizei hielt die Reisende auf, weil sie weder für sich noch für ihr acht Monate altes Kind über einen gültigen Reisepass verfügte. Ein gültiges Visum oder einen Aufenthaltstitel konnte die Frau ebenfalls nicht vorweisen.
Mutter und Kind waren mit dem Zug eingereist
Nach Angaben der Bundespolizei war die 18-Jährige von Belgien mit dem Zug nach Deutschland eingereist. Sie gab an, den Vater ihres Kindes und Verwandte in Deutschland besuchen zu wollen. Das Flugticket hatte sie nach eigenen Aussagen von einer Freundin erhalten. Die Kommunikation gestaltete sich trotz eines Dolmetschers für Arabisch als schwierig – die Frau wirkte verwirrt und machte unklare Aussagen. Sie konnte nicht erklären, wie lange sie sich in Deutschland aufhalten würde oder wo sich der Kindsvater aufhält.
Versuche der Bundespolizei, Kontakt mit dem polizeibekannten und einschlägig vorbestraften Kindsvater aufzunehmen, scheiterten. Auch die namentlich benannte Freundin war nicht zu erreichen. Lediglich Tante und Onkel der Frau, die in Essen leben, konnten die Beamten kontaktieren.
Bundespolizei verständigte das Jugendamt
Die 18-Jährige verfügte über keine elektronischen Zahlungsmittel, nur wenig Bargeld und wenig Kleidung. Für das Kind hatte sie kaum Windeln sowie keinerlei Hygieneartikel oder sonstige Babyartikel mitgenommen. Aufgrund des Zustandes der Mutter, ihrer verwirrten Aussagen und der mangelnden Versorgung des Kindes informierte die Bundespolizei das Kölner Jugendamt. Die Beamten befürchteten eine Gefährdung für das Wohl des Kindes. Das Jugendamt teilte diese Einschätzung und nahm das Kind gegen 22 Uhr in Obhut. Die 18-Jährige verließ die Polizeiwache mit ihren Verwandten.
Ein ähnlicher Fall ereignete sich in den frühen Morgenstunden des 7. August: Die Bundespolizei hielt eine Ägypterin bei der Einreise aus Izmir auf. Sie reiste mit zwei deutschen Kindern im Alter von 10 und 12 Jahren ein. Die Kinder waren zur Ingewahrsamnahme ausgeschrieben, weil der Vater sie als vermisst gemeldet hatte. Nach einer Aussprache vor Ort konnte die Familie gemeinsam die Polizeiwache verlassen.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass Minderjährige, die alleine reisen oder nur von einem Sorgeberechtigten begleitet werden, eine formlose Einverständniserklärung des oder der abwesenden Personensorgeberechtigten sowie eine Kopie des Ausweises oder Reisepasses des oder der abwesenden Personensorgeberechtigten mitführen sollten. (gro)
