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Prozess in Köln87-Jährige sagt vor Gericht gegen Trickbetrüger aus

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Blick auf den Eingang zum Landgericht und Amtsgericht auf dem Gelände des Justizzentrums.

Blick auf den Eingang zum Landgericht und Amtsgericht auf dem Gelände des Justizzentrums.

Mit einer miesen Masche schafften es die Männer einer Witwe 145.000 Euro abzunehmen. Doch die Polizei hatte die Hintermänner des Trickbetrugs längst auf dem Schirm.

Über zwei Stunden verwickelten die in der Türkei sitzenden Hintermänner der Trickbetrug-Masche „falscher Polizist am Telefon“ die 87-Jährige. Zwei Stunden, in denen die Täter sich als Polizeibeamte von der Wache Kalk ausgaben und der Seniorin weismachten, in ihre Wohnung sei eingebrochen worden. Dabei hätten die Täter Bargeld aus dem Safe gestohlen und es gegen Falschgeld ausgetauscht. Das müsse nun von Beamten untersucht werden. „Ich habe das geglaubt, in meinem Zustand“, sagte die 87-Jährige am Montag vor dem Amtsgericht. Mit „Zustand“ meinte sie ihre damalige Trauer über den Tod ihres Ehemanns wenige Tage vor der Tat.

Telefonate abgehört und Täter festgenommen

Doch die Rentnerin hatte Glück, die Polizei hatte die Hintermänner bereits auf dem Schirm, hörte ihre Telefonate mit den drei Geldabholern ab. Nachdem einer der dreien die rund 145 000 Euro in einer Plastiktüte entgegengenommen hatte, griffen die Beamten zu und nahmen die Täter fest. Am Montag wurde nun gegen zwei der drei Täter (22 und 30) wegen gemeinschaftlichen sowie banden- und gewerbsmäßigen Betrugs sowie Amtsanmaßung verhandelt. Als Tattag nannte die Anklage 15. Juni 2021. Die beiden Angeklagten aus Siegburg räumten die Vorwürfe ein.

Der 30-Jährige erklärte über seinen Verteidiger Gunnar Borchardt, dass er von einer Partybekanntschaft einen Tag vor der Tat angesprochen worden sei, ob er bei der Betrugsmasche „falscher Polizist am Telefon“ als Abholer mitmachen wolle. Dafür seien ihm 2000 Euro angeboten worden. Da er aber weder Führerschein noch Auto hatte, habe er den 22-Jährigen gefragt ob er ihn fahren könne, wofür er diesem 100 Euro bot. Der 22-Jährige habe dann die Idee gehabt, den dritten Angeklagten noch mit ins Boot zu holen.

Weiteres Verfahren wird separat verhandelt

Der Mann hatte laut der Vorsitzenden Richterin nicht aus der JVA zum Prozess vorgeführt werden können, weil er sich gegen einen Transport gesperrt habe. Zudem stehe der Verdacht einer psychischen Erkrankung bei dem Mann im Raum. Das Verfahren wurde abgetrennt und soll nun separat verhandelt werden. Die 87-Jährige berichtete auch, dass die auf ihrem Apparat angezeigte Telefonnummer beim Anruf der Täter — die laut Anklage in einem Call-Center in der Türkei saßen — tatsächlich von der Polizeiwache in Kalk gewesen sei.

Die Täter haben mittlerweile die Möglichkeit, mit technischen Tricks echte Telefonnummern der Polizei zu simulieren. Dennoch, so die Zeugin: „Ich schäme mich, dass ich auf sie hereingefallen bin.“ Das Schöffengericht am Amtsgericht verurteilte die Angeklagten nach sechsstündiger Verhandlung wegen Betrugs zu Freiheitsstrafen. Der 30-Jährige wurde zu 20 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der 22-Jährige muss zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Wegen einer Vorstrafe wegen Zuhälterei und Zwangsprostitution sah das Gericht bei ihm keinen Raum für eine Bewährung. „Sie haben ohne Rücksicht und ohne Empathie eine Straftat gegen ein besonders schützenswertes Opfer begangen“, hieß es unter Hinweis auf das Alter des Opfers in der Urteilsbegründung.