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Kritik an der Stadt KölnAbschiebung trifft auch viele gut integrierte Menschen

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Abschiebung

Viele der abgeschobenen Kinder und Jugendlichen haben das Herkunftsland ihrer Eltern nie gesehen. 

Köln – Die Abschiebepraxis der Verwaltung haben Initiativen der Geflüchtetenhilfe in einem offenen Brief an die Stadtspitze massiv kritisiert. Derzeit würden vermehrt auch Menschen abgeschoben, die seit langem in Köln seien, sich integrierten und ihren Lebensunterhalt teils selbst bestritten, so die Initiatoren.

„Wir fragen uns schon, wie kommt man darauf, gerade diese Leute abzuschieben“, sagte Caritas-Vorstand Peter Krücker, Sprecher des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen. Auch bei Personenkreisen, die von der Caritas betreut würden, habe es vermehrt solche Abschiebungen gegeben. „Mit dieser Abschiebepraxis verstößt das Amt gegen seine im Juni 2021 formulierte Selbstverpflichtung, bei gut integrierten geduldeten Geflüchteten alle Ermessensspielräume zu nutzen“, kritisierte Claus-Ulrich Prölß vom Kölner Flüchtlingsrat.

Völlig unverständlich sei etwa die geplante Abschiebung von Xhiliola D., Mutter eines neunjährigen Kindes, die in einer Bäckerei in Vollzeit arbeite, sagte Gemeindereferentin Marianne Arndt von der Geflüchteteninitiative Mosaik. „Wie ihr Mann hat sie mehrere Praktika absolviert, besitzt die Sprachqualifikationen A2 beziehungsweise B1 und hat den Test ,Leben in Deutschland’ gemacht.“

Viele Roma erleben massive Diskriminierung

Am 24. Mai sollte die Familie, die 2015 aus Albanien nach Deutschland gekommen war, abgeschoben werden, denn Albanien gilt als sicheres Herkunftsland. „Aber Roma werden in Albanien massiv diskriminiert, haben keine Chance auf Arbeit oder eine Wohnung“, sagte Arndt. „Die Familie ist der Abschiebung nur entgangen, weil sie in der Nacht nicht in ihrer Unterkunft war.“ Zwei Tage später habe die von ihr zur Ausländerbehörde begleitete Familie eine neue Duldung erhalten. „Wir arbeiten weiter am Aufenthaltstitel“, so Arndt. „Was bleibt, ist große Angst.“

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Anträge auf ein Bleiberecht würden im Hinblick auf die jetzige Erfüllung der Erteilungsvoraussetzungen erneut geprüft, teilte die Stadt mit, Rückführungsmaßnahmen würden ausgesetzt. Aber: Sprachqualifikation und die überwiegender Sicherung des Lebensunterhalts seien nicht ausreichend für die Erteilung eines Bleiberechts. Auch die zumutbare Beschaffung eines Passdokuments sei eine Voraussetzung, so eine Stadtsprecherin: „Liegen keine Bleiberechte oder keine tatsächlichen oder rechtlichen Abschiebehindernisse vor, ist die Durchsetzung einer Ausreiseverpflichtung gesetzlich vorgesehen.“

Chancen-Aufenthaltsrecht

5400 geduldete Geflüchtete gab es laut Stadt Ende 2021 in Köln.

Das im Berliner Koalitionsvertrag der Regierungsparteien CDU, Grüne und FDP festgeschriebene Chanchen-Aufenthaltsrecht soll unmittelbar nach den Sommerferien beschlossen werden; den Gesetzentwurf hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser schon vorgelegt. Sechs Bundesländer haben eine Vorgriffsregelung auf das Gesetz beschlossen, durch die Abschiebungen teilweise entfallenkönnen. In NRW ist das nicht der Fall.

Wer seit fünf Jahren in Deutschland lebt (Stichtag 1. Januar 2022), nicht straffällig geworden ist und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt, soll eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können. Dadurch wird es deutlich leichter, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht, etwa die überwiegend eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts, zu erfüllen.

Denn eine Arbeitsaufnahme ist im„Chancen-Jahr“ jederzeit möglich. Die Geflüchtete müssen keine Genehmigung beantragen, deren Bewilligung oft Wochen dauert, was die Arbeitsaufnahme für Geduldete sehr erschwert. Anders als bei Bewerbern im Duldungsstatus wissen Arbeitgeber, dass sie mindestens ein Jahr oder länger mit dem Arbeitnehmenden planen können.

Gefordert wird auch ein Identitätsnachweis gemäß Paragraf 25 des Aufenthaltsgesetzes. Von dem Chancen-Jahr ausgenommen ist, wer bei der Einreise eine falsche Identität angegeben hat. Eine Identitätsklärung sei je nach der politischen Situation im Herkunftsland nicht immer möglich, argumentieren Hilfsorganisationen. Deshalb plädieren sie dafür, Geflüchteten , die sämtliche anderen Integrationskriterien erfüllen, eine Identitätsklärung per eidesstattlicher Versicherung zu ermöglichen. (bos)

Hoffnung setzen die Geflüchteteninitiativen auf das geplante Bundesgesetz zum Chancen-Aufenthalt (s.Info-Text). Wer länger als fünf Jahre in Deutschland gut integriert und nicht straffällig geworden ist, hat besserer Chancen auf ein Bleiberecht – unabhängig vom Herkunftsland. Derzeit nutzt NRW die Möglichkeit, im Vorgriff auf diese Gesetzesänderung Abschiebungen auszusetzen, nicht. Das könnte sich demnächst ändern. Bei der Sitzung des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen am vergangenen Freitag habe sich die Leiterin des Kölner Ausländeramtes, Ulrike Willms, dazu klar positioniert, so Caritas-Sprecher Krücker. „Eine Anwendung der Vorgriffsregelung sei im Interesse der Stadt. Die Ausländerämter aller NRW-Kommunen seien sich einig und wollten über den Städtetag auf das Land einwirken, die Vorgriffsregelung auch in NRW zu ermöglichen“, sagte Krücker.

Jacke des Grundschülers hing noch über dem Stuhl

Das würde auch den von Abschiebung betroffenen Kindern und Jugendlichen zugute kommen. Etwa der neunjährigen Tochter der Familie L., die Ende Mai abgeschoben wurde. „Gut integriert, empathisch, hilfsbereit“, beschreibt Stefanie Schröter, Lehrerin an der Stephan-Lochner-Schule die Grundschülerin. Sie habe sich auch um den siebenjährigen Bruder gekümmert, der es nicht immer leicht in der Schule gehabt habe. „Für die vier, sieben und neun Jahre alten Kinder ist Köln Heimat, sie kennen nichts anderes“, sagt sie. Auch für die Mitschüler sei das urplötzliche Verschwinden eine schockierende Erfahrung. „Eine Jacke des siebenjährigen A. hing noch über dem Stuhl, seine Schulsachen sind in der Klasse. Er konnte sich nicht einmal verabschieden“, sagt Schröter.

Kritisiert wird in dem offenen Brief auch, wie Abschiebungen vollzogen werden. So sei bei der Abholung der fünfköpfige Familie L. kein Dolmetscher dabei gewesen, die neunjährige Tochter habe in dem eskalierenden Konflikt zwischen dem Vater und den Beamten übersetzen müssen, sagte Arndt, die zeitweise anwesend war. In Rückkehrgesprächen werde der Ablauf einer Abschiebung besprochen, so eine Stadtsprecherin. Gesetzlich sei die Anwesenheit eines Dolmetschers nicht vorgesehen.