Die Ehefrau und Schwiegermutter des Kölners wurden zu Haftstrafen verurteilt. Nun geht das Verfahren weiter.
„Katastrophal“ und „bösartig“Anwalt kritisiert Urteil um geplanten Mord an Kölner Unternehmer scharf

Mutter und Tochter beim Prozessauftakt mit ihren Anwälten Nicolas A. Frühsorger, Dominik Weiß und Abdou A. Gabbar (v.l.) im Kölner Landgericht.
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Das spektakuläre Strafverfahren um den geplanten Mord an einem Kölner Unternehmer wird den Bundesgerichtshof beschäftigen. Das Landgericht hatte am Mittwoch die Ehefrau und die Schwiegermutter der „Zielperson“ zu je viereinhalb Jahren Gefängnis wegen versuchter Anstiftung zu dem Verbrechen verurteilt. Die Verteidigung hat Revision eingelegt. Rechtsanwalt Abdou Gabbar sprach von einem „katastrophalen Urteil“. Auch unterstellte er der Richterin Bösartigkeit, weil sie den Haftbefehl der deutschen Mandantin mit einem Hinweis auf Fluchtgefahr nicht aufgehoben habe.
Köln: Anwalt kritisiert Urteil vom Landgericht scharf
„Das Urteil muss am ersten Tag schon in der Schublade gewesen sein“, sagte Anwalt Gabbar, der die 36-jährige Ehefrau des Unternehmers vertritt, nach der Entscheidung. Die 13 Verhandlungstage hätte man sich daher sparen können. Der Verteidiger warf dem Gericht vor, sich mit seinen Beweisanträgen nicht beschäftigt zu haben. Die sollten etwa beleuchten, dass seine Mandantin in der Vergangenheit schwere Gewalt durch ihren Ehemann erfahren habe. Für den konkreten Fall spiele das keine Rolle, hatte allerdings die Vorsitzende Richterin Sibylle Grassmann in der Urteilsbegründung erklärt.
Grassmann hatte argumentiert, dass die Ehefrau mit einem Akt von Selbstjustiz für das Ende eines tobenden Trennungskrieges auch um das Sorgerecht des gemeinsamen Sohnes sorgen wollte. Treibende Kraft war demnach auch die Schwiegermutter des Unternehmers. Sie war mit ihrem neuen Lebensgefährten nach Mallorca gezogen – in die Nähe der Villa, in der die Tochter und der Schwiegersohn wohnten. Die Schwiegermutter half im Haushalt, bekam dafür sogar ein Gehalt. Das hatte sich nach der Trennung der Tochter und einer Rückkehr der Familie ins Rheinland erledigt.
Laut den Urteilsfeststellungen hatte die Mutter, die mit ihrem Partner allein auf Mallorca zurückgeblieben war, einen ihr bekannten italienischen Gastronomen beauftragt, für die Tötung ihres Schwiegersohns zu sorgen. Der Pizzabäcker habe angedeutet, einen „Kolumbianer mit Waffe“ einschalten zu können. Als er sagte, Fotos von dem Unternehmer zu brauchen, damit der Attentäter ihn erkenne, habe die Schwiegermutter ihre Tochter kontaktiert. „Hast du Fotos von dem Vollidioten, von dem Arschloch?“, habe sie die Tochter gefragt. Der Chat wurde von den Ermittlern sichergestellt.
Gastronom aus Mallorca kontaktierte Kölner Unternehmer
Zu einem Attentat kam es nicht, da der Gastronom, der 5000 Euro verlangt hatte, nur zum Schein auf die Anfrage der Schwiegermutter eingegangen sei. Stattdessen habe er den Unternehmer, der zu der Zeit auf Mallorca verweilte, kontaktiert. Der habe das nicht glauben wollen – bis ihm der Gastronom eine Sprachaufnahme vorspielte, auf der die Schwiegermutter zu hören war. Gemeinsam sammelten die beiden weitere Beweise. Nach seiner Rückkehr nach Köln ging der Geschäftsmann zur Polizei. Die inzwischen in Frechen wohnende Ehefrau wurde verhaftet, später auch die Schwiegermutter.
Er habe seine geschäftlichen Aktivitäten zu einem Großteil zurückgefahren und kümmere sich fast ausschließlich um seinen Sohn, sagte der erfolgreiche Unternehmer im Zeugenstand. Er zeigte sich geschockt darüber, dass Ehefrau und Schwiegermutter dem kleinen Jungen den Vater hätten nehmen wollen. „Ich komme schon irgendwie klar, aber ich kann das nicht verstehen, wie die das machen konnten“, sagte der Mann unter Tränen, „das reißt mir das Herz raus“. Er warte seit der Verhaftung jeden Tag auf die Frage seines Sohnes: „Was ist mit Mama?“ Bisher sei diese aber noch nicht gefallen.
Köln: Verteidiger sprach lediglich von geplanter Abreibung
Die Verteidigung hatte argumentiert, dass Ehefrau und Schwiegermutter lediglich eine „Abreibung“ gewollt hätten. Ein Mord an dem Unternehmer sei nie geplant gewesen. Das sah das Gericht anders. „Der Geschädigte sollte aus dem Weg geräumt werden“, so formulierte es Richterin Grassmann. Videoaufnahmen, die der Gastronom angefertigt habe, belegten dies, sagte die Richterin. So habe die 62-Jährige im Gespräch mit diesem gesagt, dass sie den Schwiegersohn im Rollstuhl oder auch tot sehen wolle. Damit sei die These einer lediglich geplanten Abreibung widerlegt.
Bis zu einer Entscheidung in der Revision durch den Bundesgerichtshof (BGH) sollen die Verurteilten nach dem Willen des Gerichts in Untersuchungshaft bleiben. Bei der 36-Jährigen, die seit einem Jahr im Gefängnis sitzt, nannte die Richterin eine Fluchtgefahr als Grund. So habe die Angeklagte geäußert, wieder nach Mallorca ziehen zu wollen. Anwalt Gabbar hatte das als „bösartig“ bezeichnet. Die Mandantin habe die erneute Auswanderung lediglich als Zukunftsvision genannt. Zudem würde Spanien ohnehin ausliefern. Bis zu einer BGH-Entscheidung können nun noch viele Monate vergehen.
