Köln – 25 seiner 68 Lebensjahre hat der „Ausbrecherkönig“ im Vollzug verbracht, auch wenn ihm gelegentlich die Flucht aus dem Gericht gelang. Nach dem Urteil der 15. Großen Strafkammer des Landgerichts Köln sollen nun noch einige Jahre dazu kommen. Wegen gefährlicher Körperverletzung, Nachstellung und Beleidigung verurteilte ihn die Kammer gestern zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Da außerdem eine Bewährung offen stand, kommen wohl noch elf Monate hinzu.
Laut Richter Prof. Jan Orth ist es erwiesen, dass der Mann, der auch als „Stier von Wanne-Eickel“ bekannt ist, im November 2016 sowohl eine 26 Jahre jüngere Frau, in die er sich verliebt haben soll, als auch deren Freund mit einem Golfschläger attackiert und verletzt hat. Letztlich habe der Angeklagte die Sache auch zugegeben, auch wenn er den Vorfall als Notwehr darstellen wollte.
Schläger zerbrach am Körper des Geschädigten
Er war damals mit dem Auto zum Haus der Geschädigten gefahren. Als sie ihn bemerkten, gingen die Frau und ihr Freund nach draußen auf die Straße – sie mit einem Handy, um ein Foto des Angeklagten zu machen, das sie der Polizei zeigen wollte, der Freund mit einem Elektroschocker. Das alleine sei aber noch kein Angriff, so Orth. Deswegen könne auch von Notwehr keine Rede sein, als der Angeklagte den Golfschläger aus dem Kofferraum nahm und beide damit verletzte.
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Er schlug so heftig zu, dass der Schläger auf dem Körper des Geschädigten zerbrach. Danach machte er noch weiter und fügte mit der scharfkantigen Bruchstelle beiden weitere Verletzungen zu. „Weil Sie sich betrogen fühlten“, so Orth.
Nacktfotos an die Chefin verschickt
Aus dem selben Grund habe er die Frau auch mehrmals täglich angerufen und „zum Teil sehr unappetitliche“ Taten begangen. Unter anderem verschickte er Nacktbilder seiner Angebeteten an deren Chefin und hängte sie vor der Kita der jüngsten Tochter an der Straße auf. Einer Richterin, die ihn in Haft schickte habe er zudem Briefe geschickt, die herabwürdigend und beleidigend waren, so Orth.
Mit dem Urteil blieb die Kammer in der Mitte zwischen den Forderungen der Staatsanwaltschaft von sechs Jahren und der Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte. „Auch ein Mensch wie Sie muss die Perspektive haben, seinen Lebensabend in Freiheit zu verbringen“, begründete Orth das Urteil. Zudem habe die Kammer dem Angeklagten angerechnet, dass er die Taten einräumte. Nicht ganz unschuldig war laut Kammer auch das Opfer.
Die Frau sei „die Geister, die sie rief, nicht mehr losgeworden.“ Und sie hätte wissen können, dass es keine gute Idee war, sich an dem Abend, an dem es dann zu der Körperverletzung kam, sich dem Angeklagten in der Weise zu nähern. Strafbar gemacht habe sich der Angeklagte dennoch.

