Spind-Schloss geknacktAzubis veröffentlichen erotische Fotos der Chefin – Geldstrafe

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Köln – Das Gerücht ging schon einige Zeit auf der Rettungswache herum: Ein Kollege sollte angeblich einen Kalender mit erotischen Fotos der Vorgesetzten, seiner damaligen Freundin, im Spind aufbewahren. Aus einer Bierlaune heraus öffneten die drei jungen Rettungssanitäter (23, 25 und 27) an einem Juniabend 2018 den Schrank.
Zum Vorschein kam der Kalender mit zwölf professionell in einem Studio hergestellten Fotos. Darauf zu sehen: die Vorgesetzte in aufreizender Unterwäsche oder pudelnackt. Doch beim Angucken blieb es nicht. Einer der Männer machte Fotos und schickte sie per WhatsApp an Kollegen. Am Freitag wurde den Dreien vor dem Amtsgericht wegen Eingriffs in den höchstpersönlichen Lebensbereich der Prozess gemacht.
Spind mit Dietrich geknackt
Die beiden jüngeren Angeklagten gestanden vor Gericht, dass sie an jenem Abend mit weiteren Kollegen an einem Büdchen in der Nähe der Rettungswache „im Kollegenkreis“ Bier trinken waren. Thema war unter anderem das Gerücht über den Pin-Up-Kalender. Plötzlich habe es geheißen: „Wir kontrollieren das mal“, sagte der 23-Jährige. Mit einem Dietrich wurde das Schloss zum Spind geknackt und zum Vorschein kam der besagte Kalender, dessen Inhalt man sich ausgiebig zu Gemüte führte. Anschließend habe man den Kalender zurück ins Spind gelegt und wieder abgeschlossen.
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Doch da waren ja noch die Fotos, die am nächsten Tag von dem 27-Jährigen an Kollegen verschickt worden waren. Der Mann bestritt zunächst vehement Urheber und Versender der Fotos gewesen zu sein. Die anderen Angeklagten wollten ihn da hineinreiten, sagte er. Doch ein Zeuge konnte das Gegenteil beweisen. Auf die Frage des Staatsanwalts, was er mit den Bildern gemacht habe, antwortete er: „Die habe ich noch.“ Dann zeigte er den WhatsApp-Verlauf seiner Kommunikation mit dem 27-jährigen Angeklagten. Der gab dann doch zu, die Fotos gemacht und verschickt zu haben.
Täter und Opfer verloren Job
Das Gericht stellte das Verfahren gegen die beiden jüngeren Angeklagten gegen eine Schadenswiedergutmachung von 750 Euro an die Geschädigte ein. Den 27-Jährigen verurteilte die Richterin zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro.
Auf der Rettungswache hatte die Geschichte den beiden älteren Angeklagten den Job gekostet. Und die Geschädigte war doppelt leidtragend: Sie wurde nicht nur öffentlich beschämt, sondern nach der Affäre ebenfalls gefeuert.