Weiter als bis zum Knöchel in den Rhein – das ist nicht nur gefährlich, künftig kann das auch teuer werden. Ab Mittwoch gilt das Verbot in Köln.
Bis zu 1000 Euro BußgeldBadeverbot im Rhein ab Mittwoch in Kraft

Badende im Rhein im August in Rodenkirchen
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Wer am kommenden Wochenende bei angekündigten warmen, sommerlichen Temperaturen eine Abkühlung sucht, darf im Rhein nur noch knöcheltief ins Wasser steigen. Am Mittwoch, dem 17. September tritt das vom Stadtrat am 4. September beschlossene Badeverbot im Rhein auf Kölner Stadtgebiet in Kraft. Als Baden wird laut Stadt das „planmäßige Verweilen in mehr als knöcheltiefem Wasser“ definiert. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro rechnen.
Für den Angelsport sowie Sportlerinnen und Sportler gilt das Badeverbot beim Ein- oder Aussteigen aus Kanu oder Ruderbooten nicht. Auch behördliche Maßnahmen sowie Rettungs- und Feuerwehreinsätze seien von dem Beschluss ausgenommen. Laut Stadt wird es vor der Ahndung mit Bußgeldern eine Übergangsphase geben, in der die Aufklärung der Bevölkerung und Beschilderungen am Rheinufer erfolgen soll. Immer wieder kommt es zu tödlichen Unfällen im Rhein. Alleine diesen Sommer sind mehrere Menschen ertrunken, da die starke Strömung bereits im niedrigeren Uferbereich unterschätzt wird.
Der Rat hatte mit dem Beschluss die Verwaltung beauftragt, Flächen zu bestimmen, an denen eine Ausnahme des Verbots möglich ist. Das könnte etwa den neuen Deutzer Hafen betreffen. Auch die bessere Erschließung von Badeseen in Köln und Umgebung sollen geprüft werden. Die Stadt will den Erfolg der Maßnahme überprüfen. (kug)