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„Herzloser Antrag“Köln bekommt kein Bettelverbot in der Außengastronomie

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Eine Frau bittet mit einem Pappbecher um Spenden.

Eine Frau bittet mit einem Pappbecher um Spenden.

Der Kölner Stadtrat hat ein grundsätzliches Bettelverbot in Straßencafés abgelehnt.

In Köln wird es kein allgemeines Bettelverbot in der Außengastronomie nach Dortmunder Vorbild geben. Das hat der Kölner Stadtrat am Donnerstag mehrheitlich beschlossen. Damit bleibt in Köln weiterhin lediglich „aggressives Betteln“ verboten. Dazu zählen laut der Kölner Stadtordnung, die Regeln für den öffentlichen Raum definiert, unter anderem „Anfassen, Festhalten, Versperren des Weges, aufdringliches Ansprechen“, „bedrängende Verfolgung“ sowie „bandenmäßiges Betteln“ und Betteln mit Kindern.

Die FDP-KSG-Fraktion hatte im Rat beantragt, Betteln im Umkreis von fünf Metern von Außengastronomieflächen generell zu untersagen, wie es in Dortmund seit 1. August der Fall ist (wir berichteten). FDP-Fraktionschef Volker Görzel betonte, man habe es mit einem „sehr schwierigen, ernsten und drängenden Sachverhalt“ zu tun.

Es gehe „nicht darum, Armut zu stigmatisieren“, sondern darum, Grenzen zu setzen und Menschen davor zu schützen, dass sie im Straßencafé aggressiv angebettelt werden. Viele fänden das übergriffig. Man müsse auch die Sorgen der Gastronomen ernst nehmen. Laut Rechtsprechung sei aggressives Betteln derzeit nicht klar definiert. Mit der Fünf-Meter-Regel könne man Rechtsklarheit schaffen, „auch für die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes“.

Grüne: „Herzloser Antrag“ der FDP

Dem stimmten die Fraktionen von CDU und AfD zu. Der Rest des Stadtrats lehnte den Antrag ab. CDU-Ratsherr Werner Marx sagte, Berichte der Gastronomen zeigten, dass Handlungsbedarf bestehe. Eine klare Fünf-Meter-Regelung halte die CDU für sinnvoll. Dagegen sprach Grünen-Ratsherr Manfred Richter von einem „Aussetzer“ der FDP, einem „herzlosen Antrag“, den seine Fraktion ablehne.

SPD-Ratsherr Gerrit Krupp sagte, viele würden wegen ihrer großen Not betteln, andererseits gebe es aber auch Formen des Bettelns, die Menschen belästigten. Da es für Probleme mit aggressiven Bettlern aber bereits eine Regelung in der Stadtordnung gebe, rede man allenfalls über ein Vollzugsdefizit. Die Stadt müsse dafür sorgen, „dass die Regeln, die wir haben und die ein menschliches Miteinander gewährleisten, durchgesetzt werden“.