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Kölner Autofahrer atmen aufDarum wird das Bewohnerparken vorerst nicht teurer

Lesezeit 3 Minuten

Das Bewohnerparken soll reformiert werden, doch das wird länger dauern, als erwartet.

Zwischen 330 und 390 Euro sollte der neue Bewohnerparkausweis in Köln kosten- anstatt der bisherigen 30 Euro. Doch aus der Einführung zum 1. Januar 2024 wird nichts.

Lange wurde im Ratsbündnis beraten, gefeilscht und argumentiert. Die CDU hätte gerne einen Familienrabatt gehabt, die Grünen generell höhere Preise, auch Volt wollte die Kölner Autofahrer deutlicher zur Kasse bitten. Nach über einem Jahr Verhandeln lag dann zum Mai 2023 ein Kompromisspapier zur Reform des Bewohnerparkens auf dem Tisch. Die sollte zum 1. Januar 2024 eingeführt werden. Doch schon im Juni 2023 traf ein Querschläger das Kölner Vorhaben.

Bewohnerparken in Freiburg gekippt

Das bereits bestehende Bewohnerparken in Freiburg im Breisgau wurde vom Bundesverwaltungsgericht für ungültig erklärt. Und weil die Freiburger Neuordnung des Bewohnerparkens in Grundzügen Vorbild für die Kölner Reform ist, war klar, das wird auch Auswirkungen in der Domstadt haben. Nun gibt die Stadt auf Nachfrage der Rundschau bekannt, dass ihr erst seit voriger Woche die vollständige Urteilsbegründung zum Freiburger Bewohnerparken vorliege. Die Zeit reiche damit nicht mehr, um bis zum 1. Januar eine juristisch unanfechtbare Reform des Bewohnerparkens in Köln an den Start zu bringen.

Wie in Freiburg so auch in Köln soll sich die neue Gebühr an der Länge der Autos bemessen.  Für einen Ford Fiesta wären demnach 330 Euro fällig geworden, für einen Skoda Oktavia 360 und für einen VW Passat oder Touareg 390 Euro. In den drei Kategorien wären soziale Komponenten zum Tragen gekommen, beispielsweise für Köln-Pass-Inhaber oder Schwerbehinderte. Für Camper würde es dann gar keine Chance mehr auf einen Bewohnerparkausweis geben. Das Ganze gegossen in eine neue Satzung. 

Gleichbehandlung des Gebührenzahlers

Und schon mit der Satzung stottert der Reformmotor. Das sei nämlich die falsche Form, sagten die Bundesverwaltungsrichter im Falle Freiburgs. Statt einer Satzung müsse es eine Rechtsverordnung sein, denn nur dazu ermächtige das Straßenverkehrsgesetz. Auch die sozialen Komponenten wurden, verknappt gesagt, als ungerecht gemaßregelt. Sie würden der Gleichbehandlung des Gebührenzahlers widersprechen. Zudem waren laut der Richter die Preissprünge in Freiburg zwischen 360 und 480 Euro zu groß. Im Extremfall könnten 50 Zentimeter eine Verdopplung der Gebühr bedeuten.  Der letzte Punkt dürfte für Köln irrelevant sein, da hier die Stafflung der drei Gebührenstufen deutlich enger ist. Grundlegend ist laut der Richter eine neue Gebührenordnung aber gerechtfertigt, auch in der vorgesehenen Höhe. Denn es wäre immer noch weit teurer, sich für einen Vergleichszeitraum ein Parkticket zu kaufen. 

In Kurzform lag diese Begründung schon mit dem Urteilsspruch vor. In Langform ist die Urteilsbegründung nun auch auf der Internetseite des Oberverwaltungsgerichtes nachzulesen. „Wir prüfen sie nun zusammen mit dem Rechtsamt und schauen, was genau bemängelt worden ist und wie wir unser bisheriges Konzept anpassen müssen“, sagt Kölns Mobilitätsdezernent Ascan Egerer. Danach werde die überarbeitete Fassung nochmals dem Stadtrat vorgelegt. Würde der die Anpassungen abnicken, müsste anschließend die EDV der Stadtverwaltung an die Bewohnerparkengebühr angepasst werden. Dafür brauche es mehrere Monate. Der 1. Januar ist als Einführungsdatum damit nicht mehr zu halten.  „Das Ziel besteht, dass die neuen Regeln für das Bewohnerparken im Laufe des nächsten Jahres kommen“, so Egerer.

Doch besteht damit die Gefahr, dass die sozialen Komponenten aus der neuen Gebührenordnung herausfallen? „Wir müssen eben einen anderen Weg finden, denjenigen zu helfen, die darauf angewiesen sind. Wir arbeiten daran“, sagt Egerer.