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Kommentar zum BewohnerparkenOhne soziale Komponenten kann es nicht gelingen

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Lesezeit 2 Minuten
Kommunen in NRW sollen ab 2022 über den Preis für Bewohnerparkausweis entscheiden.

Anwohnerparken (Symbolbild)

Sollte es also nicht gelingen, eingeschränkte Menschen beim Bewohnerparken mit an Bord zu nehmen, geht das Projekt unter.

Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand. Und bei einer Kernaussage ihrer Urteilsbegründung haben die Oberverwaltungsrichter in Leipzig eine Welle losgetreten, die Potenzial zum Brecher hat: Durch soziale Komponenten in der Gebührenordnung fürs Bewohnerparken komme es zu einer Ungleichbehandlung des Gebührenzahlers.

Nun ist es an der Kölner Verwaltung, diese Welle zu nehmen. Denn ohne eine soziale Komponeten für Schwerbehinderte oder Köln-Pass-Besitzer wird die Reform wohl keine Mehrheit finden. Ohnehin ist das zentrale Vorhaben des Bündnisses im zeitlichen Verzug.

Eigentlich waren noch mehr soziale Komponenten   im Gespräch gewesen. Die CDU hätte gerne einen Nachlass für kinderreiche Familien gehabt. Denn gerade bei denen sind oftmals größere Autos von Nöten und es muss mit jedem Euro gerechnet werden. Diese eigentlich sinnvolle Komponente ist schon innerhalb des Bündnisses mit Grünen und Volt nicht durchgekommen.

Einig waren sich hingegen die drei Parteien, dass einen Nachlass für Menschen geben muss, die auf Sozialhilfe angewiesen sind und vor allem, die aufgrund einer Mobilitätsbeschränkung auf das Auto nicht verzichten können. Und es dürfte außer Frage stehen, dass auch FDP und SPD im Stadtrat das so sehen. Sollte es also nicht gelingen, diese Menschen beim Bewohnerparken mit an Bord zu nehmen, geht das Projekt unter.