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Neuer GerichtsbeschlussWarum nur eine Café-Terrasse auf dem Brüsseler Platz jetzt bis 24 Uhr auf hat

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Die Terrasse des Hallmackenreuther auf dem Brüsseler Platz (Archivbild).

Die Terrasse des Hallmackenreuther auf dem Brüsseler Platz (Archivbild).

Eine Gastronomie darf den Außenbereich an der Kirche Sankt Michael jetzt länger öffnen. Der Streit zwischen den ansässigen Gastronomen und der Stadt hält an.

Auf dem Brüsseler Platz kommt es in Folge des anhaltenden Rechtsstreits zwischen Gastronomen und der Stadt zu einer kuriosen Situation: Das Café Hallmackenreuther hatte erneut geklagt und darf nun bis 24 Uhr die Terrasse geöffnet lassen. Für die anderen Gastronomien gilt weiter die Sperrstunde 22 Uhr.

Wie der Anwalt Lars Christoph mitteilte, hat das Verwaltungsgericht Köln einen sogenannten „Hängebeschluss“ erlassen, eine vorläufige Entscheidung in einem Eilverfahren. Das finale Urteil steht noch aus. Für das Hallmackenreuther hatte er im September vorigen Jahres schon einmal eine Aufhebung der Sperrfrist 22 Uhr vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) erwirkt. Die Stadt hatte daraufhin für alle Gastronomien die Uhrzeit der erlaubten Öffnung nach hinten verschoben.

Kurz danach hatte die Stadt ein neues Lärmgutachten zu dem Platz fertiggestellt, das die Außengastronomie für Störgeräusche mitverantwortlich macht. Mit dieser neuen Grundlage hat sie für das Jahr 2026 die Sperrstunde für alle Gastronomien am Brüsseler Platz wieder auf 22 Uhr vorgezogen. Ein Sprecher der Stadt teilte jetzt mit: „Um die Einhaltung der gesetzlichen Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr am Brüsseler Platz sicherzustellen, ist aktuell keine Übertragung auf andere Außengastronomieflächen vorgesehen.“ In der Begründung des Verwaltungsgerichts Köln heißt es auch ausdrücklich, dass mit dieser vorläufigen Entscheidung nicht jedem Betrieb die Öffnung bis 24 Uhr gestattet werden muss.

Die Stadtverwaltung steht vor einem Problem am Brüsseler Platz: Sie ist vom OVG Münster dazu verurteilt, für Nachtruhe zu sorgen, sonst droht nach Entscheid des Verwaltungsgerichts Köln ein Zwangsgeld. Das macht die Stadt über ein ab 21 Uhr geltendes Alkoholverbot und eben die frühere Sperrstunde, deren Rechtmäßigkeit wiederum dasselbe Verwaltungsgericht nun anzweifelt.

Anwalt Lars Christoph schlägt einen neuen Runden Tisch für den Brüsseler Platz vor: „Nach unserer Auffassung kann die Situation am Brüsseler Platz nicht durch Gerichtsentscheidungen dauerhaft befriedet werden.“ Das werde „nur durch einen gemeinsam getragenen Konsens erreicht werden können“.