Grillen, Hunde, MüllWas in Kölner Parks erlaubt ist und was nicht

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Grillen dpa

Ist der Grill schon angemacht? (Archivbild)

Köln – Das herrliche Frühlingswetter lockt über die Osterfeiertage in Kölner Parks und auf die Wiesen. Auch wird der eine oder andere bestimmt schon ans „Angrillen“ denken. Die Stadt Köln weist in dem Zusammenhang darauf hin, was in öffentlichen Grünanlagen erlaubt ist und was nicht:

Grillen:

Das Grillen ist in öffentlichen Grünanlagen grundsätzlich erlaubt, allerdings nicht zum Beispiel im Rheinpark, im Botanischen- und Forstbotanischen Garten, in den Wildparks und im Stadtgarten. Damit die Wiesen nicht beschädigt werden, sollte man einen ausreichenden Abstand zum Boden einhalten. Die Benutzung von Einweggrills ist nach Angaben der Stadt verboten. Die AWB setzen Grill-Scouts ein, die unter anderem„After-Grill-Büggel“ für Picknickabfälle verteilen. Wenn das Thermometer mindestens 20 Grad anzeigt und das Wetter sonnig ist, sind die Grill-Scouts von 14 bis 20 Uhr in den Grünanlagen Aachener Weiher, Volksgarten, Vorgebirgspark, Rodenkirchener Riviera, Beethovenpark, Decksteiner Weiher, Olof-Palme-Park, Poller Wiesen und Zündorfer Groov unterwegs.

Hunde:

Die Stadt erinnert an die Anleinpflicht für Hunde, wie es in der Stadtverordnung festgeschrieben ist. Hundebesitzer sollen Rücksicht auf Parkbesucher, wildlebende Tiere und andere Hunde nehmen. Die Stadt Köln weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Anleinpflicht eine Ordnungswidrigkeit ist und teuer werden kann. Nur auf ausdrücklich ausgewiesenen Freilaufflächen dürfen Hunde ohne Leine toben. Hundebesitzer müssen auch die Hinterlassenschaften der Hunde entfernen – ansonsten droht auch hier Bußgeld.

Müll:

Die Stadt fordert die Kölner auf, ihren Müll selbst zu entsorgen. Die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) leeren regelmäßig die circa 6.600 öffentlichen Papierkörbe in den Kölner Grünanlagen, davon über 500 mit Hundekottütenspendern. (aga)

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