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„Würdelose Veranstaltung“Handy in Zelle, Opfer fehlt – Kölner Folterprozess bleibt kurios

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Der Angeklagte Onur G. (37) mit seinen Verteidigern Carsten Rubarth und  Fin Keith Habermann (l.) im Kölner Landgericht

Der Angeklagte Onur G. (37) mit seinen Verteidigern Carsten Rubarth und Fin Keith Habermann (l.) im Kölner Landgericht

Nun hat der Verteidiger vor dem Landgericht Köln die Haftentlassung des früheren Rockers Onur G. (37) beantragt.

Der Strafprozess um ein verbreitetes Foltervideo aus einem Hotel in Istanbul entwickelt sich vor dem Kölner Landgericht immer mehr zur Farce. Wie am Donnerstag in Saal 27 des Justizgebäudes bekannt wurde, stellt der mutmaßliche Geschädigte – er musste laut Anklage eine scharfe Patrone schlucken – die Justiz vor immer neue Probleme. Mehrfach hatte der Mann angekündigt, vor Gericht auszusagen, doch erneut ließ er den Vernehmungstermin platzen. Das spielt dem Angeklagten Onur G. (37) in die Karten, der einen Freispruch erreichen will. Sein Anwalt Carsten Rubarth beantragte bereits Haftentlassung.

Köln: Foltervideo zeigt Mann, der Patrone schluckt

Der Fall schien für die Ermittler zunächst eindeutig. Als ihnen das Foltervideo zugespielt wurde, identifizierten sie darauf den Haupttäter im weißen T‑Shirt, kurzer Sporthose und schwarzen Socken: Es handelte sich um die ehemalige Rockergröße Onur G. Dieser hielt eine Pistole in der Hand und richtete sie auf einen Mann, der vor ihm kniete. G. wollte von diesem wissen, wie oft er eine Frau am Telefon „Hure“ genannt habe – offenbar galt ihr die Vergeltung. Der Mann wurde augenscheinlich gezwungen, eine 9‑mm‑Patrone zu schlucken. Er flehte um Wasser, rief panisch, er habe Asthma.

Der laufende Strafprozess in Köln dreht sich um eine verschluckte Patrone.

Der laufende Strafprozess in Köln dreht sich um eine verschluckte Patrone.

Später sollen die Täter dem 33‑Jährigen laut Anklage noch dessen Rolex-Uhr und weiteren Schmuck abgenommen haben. Die dramatischen Aufnahmen sollen aus dem Herbst 2024 stammen. Die Frau, die angeblich beleidigt wurde, habe die Bestrafungsaktion per Livestream mitverfolgt, heißt es. Vor dem Landgericht bestritten die Verteidiger Carsten Rubarth und Fin Keith Habermann nicht, dass der Hauptakteur in dem Video tatsächlich der Mandant Onur G. ist. Rubarth nannte jedoch einen möglichen Grund dafür, warum G. dort so offen agiert habe: Das angebliche „Foltervideo“ sei fake.

Kölner Verteidiger sprechen von inszeniertem Video

Es habe sich um ein bloßes Schauspiel gehandelt, um die zuvor beleidigte Frau und deren Umfeld zufriedenzustellen, erklärte der Verteidiger. Die Patrone habe der Mann auch nicht wirklich heruntergeschluckt. Damit entfielen laut Rubarth die erhobenen Anklagevorwürfe des erpresserischen Menschenraubs, der besonders schweren räuberischen Erpressung, der gefährlichen Körperverletzung und der Nötigung. Übrig bliebe allenfalls ein möglicher Verstoß gegen das Waffengesetz. Doch es sei ebenso unklar, ob die im Video gezeigte Schusswaffe überhaupt echt war.

Als wichtigster Zeuge gilt der Geschädigte, der aber zunächst als verschollen galt. Es hieß, er halte sich in Aserbaidschan auf. Einem Oberstaatsanwalt war es gelungen, den Mann zu erreichen. Doch dessen Bereitschaft, im Verfahren auszusagen, tendierte gegen Null – weil er sich offenbar bedroht fühlte. Nach einigem Hin und Her hatte der Mann sich doch noch bereiterklärt, vor dem Landgericht zu erscheinen. Im Januar saßen die Prozessbeteiligten im Saal – wer nicht kam, war der Geschädigte. Eine „würdelose Veranstaltung“, kommentierte das der Vorsitzende Richter Christioph Kaufmann.

Köln: Geschädigter will im Verfahren nicht mehr aussagen

Nachdem zwischenzeitlich die Geschwister des Opfers vor Gericht aussagten und sich so sehr in Widersprüche verwickelt haben sollen, dass ein Strafverfahren wegen Falschaussage gegen sie eröffnet wurde, wollte der Mann plötzlich doch wieder aussagen – aber nur per Videokonferenz aus einer Polizeidienststelle in Nürnberg. Doch als der Staatsanwalt letzte Details klären wollte, ging der Geschädigte nicht mehr ans Telefon. „Bitte melden Sie sich dringend bei mir!!!“, schrieb der Ermittler. Der Staatsanwalt bekam keine Antwort und schrieb erneut: „Rufen Sie mich endlich !!!! zurück!“

Dem Kölner Anwalt Lars Leininger richtete der Mann danach aus, nicht mehr aussagen zu wollen. Er fühle sich weiter bedroht und habe den Eindruck, seine Kontakte mit der Staatsanwaltschaft würden von den Ermittlern „durchgestochen“. Der Staatsanwalt ließ daraufhin die Zelle von Onur G. in der JVA Düsseldorf durchsuchen – und tatsächlich wurde ein Handy gefunden. Bezüge zum Gerichtsprozess – von Zeitungsartikeln abgesehen – rund um das Foltervideo ließen sich auf den sichergestellten Kontaktdaten und Chatverläufen aber nicht feststellen. Das Handy habe keinen Beweiswert, da waren sich Verteidiger und Ankläger einig.

„Und was machen wir jetzt?“, fragte Carsten Rubarth, der bis auf das Video keine Indizien sieht, die seinen Mandanten belasten. „Das ist jetzt die Frage“, antwortete Richter Kaufmann und verwies auf einen Beweisantrag, „der rechtlich nicht ganz einfach ist“. So hatten die Verteidiger bereits vor Monaten einen Entlastungszeugen aus der Türkei präsentiert – der wolle die Inszenierung bestätigen. Das Gericht hatte aber zunächst keine Notwendigkeit gesehen, den Mann per Videokonferenz aus der Türkei zu vernehmen und kein entsprechendes Rechtshilfegesuch an die türkischen Behörden gestellt.

Kölner Prozess droht zu Platzen – Haftentlassung beantragt

Ablehnen kann Richter Kaufmann den Beweisantrag nicht so einfach. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt ein Mordurteil aus Köln aufgehoben, nachdem ein Zeuge nicht gehört worden war. Sich nicht rechtzeitig um den potenziellen Zeugen in der Türkei bemüht zu haben, sei ein Versäumnis, das nun zulasten des Angeklagten gehe, sagte Verteidiger Rubarth. Er stellte noch am Donnerstag den Antrag, Onur G. aus der Haft zu entlassen. Aufgrund von Fristen steht der ganze Prozess nun auf der Kippe – weil Rechtshilfegesuche an die Türkei erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen.

Im Hintergrund versuchen die Justizbehörden derzeit, dem Dilemma einer möglichen Aussetzung des Verfahrens und dann wohl zwingenden Haftentlassung des Angeklagten zu entgehen. Denn Onur G. hat ohnehin noch eine vom Landgericht Koblenz ausgesprochene Haftstrafe von mehreren Jahren aufgrund von Drogendelikten offen. Die konnte er aber bisher nicht antreten, da diese mit einem Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt verbunden war. Die Staatsanwaltschaft strebt nun eine Umwandlung in eine normale Gefängnisstrafe an. Dann bliebe Onur G. auf jeden Fall in Haft – ganz gleich, was bei seinem kuriosen Kölner Verfahren um das Foltervideo als nächstes geschieht.