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Längere ÖffnungszeitenStadt Köln zieht Sperrstunde für Brüsseler Platz zurück

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Während die Außengastronomie bei „Tante Kurt“ bislang um 22 Uhr schließen musste, durfte das „Hallmackenreuther“ direkt daneben schon zwei Stunden länger geöffnet bleiben. Jetzt gelten wieder für alle die gleichen Regeln.

Während die Außengastronomie bei „Tante Kurt“ bislang um 22 Uhr schließen musste, durfte das „Hallmackenreuther“ direkt daneben schon zwei Stunden länger geöffnet bleiben. Jetzt gelten wieder für alle die gleichen Regeln.

Die Stadt Köln hat auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts reagiert, der bislang nur einer Gastronomie längere Öffnungszeiten erlaubt hatte.

Die Restaurants am Brüsseler Platz dürfen ab sofort wieder alle bis 24 Uhr ihre Außenterrassen bewirtschaften. Auf Anfrage bestätigte die Stadt Köln, dass sie die bisherige Auflage, um 22 Uhr zu schließen, am Donnerstag zurückgezogen hat.

Die Genehmigungen zur Nutzung des öffentlichen Raumes auf dem Platz für Gastronomien stellt die Stadt jährlich aus – für dieses Jahr hatte sie zunächst die Sperrstunde für alle auf 22 Uhr gelegt. Doch seit Mai darf allein das Café Hallmackenreuther bis 24 Uhr draußen bedienen, denn dessen Wirt hatte gegen die frühe Sperrstunde geklagt. Das Verwaltungsgericht Köln war der Argumentation des Rechtsanwalts des Cafés, Lars Christoph, gefolgt: Es hatte dem Café zunächst per Hängebeschluss und Ende Juli per Stattgabe des Eilantrags erlaubt, die Außenterrasse länger zu öffnen. Bislang mussten die anderen Gastronomen also weiter um 22 Uhr ihre Gäste zum Gehen auffordern, während die Besucher im Hallmackenreuther bleiben durften.

Christian Becker vom benachbarten Restaurant „Tante Kurt“ hatte dieser Redaktion in der vergangenen Woche gesagt: „Es kann nicht die Lösung sein, dass nun jeder einzelne Betrieb sein Recht selbst einklagen muss.“

Stadt Köln legt keine Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss ein

Am Donnerstag reagierte die Stadt auf den Gerichtsbeschluss und teilte mit, keine Beschwerde dagegen einlegen zu wollen. Sie habe sich „intensiv“ mit dem Beschluss auseinandergesetzt. Darin kritisiert das Gericht, dass die von der Stadt beauftragten Lärmgutachten nicht zur Einschätzung der alleinigen Lärmimmissionen der Außengastronomien genutzt werden können. Ein Problem sei der gewählte Standort der Messungen gewesen. Die Stadt Köln teilt nun mit: „Im Ergebnis hätte die Stadt Köln die zum Zeitpunkt der Ermessensentscheidung vorliegenden Gutachten für diese Entscheidung laut Beschluss nicht verwenden dürfen.“

Im Vorjahr hatte das Hallmackenreuther ebenfalls gegen die damalige jährliche Genehmigung geklagt, die den Gastronomen ebenfalls zunächst eine Sperrstunde von 22 Uhr auferlegt hatte. Damals hatte das Verwaltungsgericht Köln zunächst der Stadt recht gegeben, das Oberverwaltungsgericht Münster in nächster Instanz aber dann doch dem Gastronomen. Die Stadt reagierte umgehend und sprach für alle Restaurants eine Verlängerung bis 24 Uhr aus.

Selbes Gericht ordnete Zwangsgeld an

Der Schutz vor Lärm versus das Interesse, sich an einem zentralen Ort in der Innenstadt treffen zu wollen – dieser Konflikt ist am Brüsseler Platz seit vielen Jahren festgefahren. Anwohner hatten die Stadt verklagt, weil sie die Nachtruhe nicht ausreichend sicherstellte. Bis vor wenigen Jahren war der Platz viele Sommer über ein beliebter Treffpunkt vorrangig jüngerer Kölnerinnen und Kölner gewesen. Die Zeiten sind vorbei. Seit vorigem Jahr gilt ein Alkoholkonsum- und Mitführverbot, das aktuell um 21 Uhr beginnt und um 6 Uhr endet. Die Terrassen der Restaurants sind davon ausgenommen.

Ruhig jedoch ist es noch immer nicht. Dasselbe Verwaltungsgericht Köln hat ebenfalls Ende Juli entschieden, dass die Stadt ein Zwangsgeld von 5000 Euro zahlen muss: Sie kümmere sich noch immer nicht genug um Lärmschutz in dem Ausgeh-Viertel. Gegen diesen Beschluss allerdings legte die Stadt Beschwerde ein, sodass das Oberverwaltungsgericht Münster nun wieder gefragt ist.