Deutzer FreiheitStadt Köln beendet Verkehrsversuch nach Gerichts-Entscheid

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Verkehrsberuhigung auf der Deutzer Freiheit.

Verkehrsberuhigung auf der Deutzer Freiheit.

Der Verkehrsversuch auf der Deutzer Freiheit ist beendet, nachdem das Verwaltungsgericht die Sperrung der Straße für den motorisierten Verkehr für rechtswidrig erklärt hat.

Über Monate hat sich der Streit um die Fußgängerzone auf der Deutzer Freiheit zugespitzt. So sehr, dass die „Initiative Deutz“ im Mai Klage eingereicht hat, um die Sperrung der Straße für den Autoverkehr für rechtswidrig erklären zu lassen. Diesem Eilantrag ist das Verwaltungsgericht Köln nun gefolgt. Mit der Begründung, dass die Stadt sich straßenverkehrsrechtlicher Instrumente bedient habe, ohne dass die Voraussetzungen dafür gegeben waren.

Eigentlich sollte es ein 12-monatiger Testlauf werden, der Daten bringen sollte, ob eine Verkehrsberuhigung sich positiv auf die Lebensqualität im Veedel auswirkt. Ein positiver Beitrag zum Klimaschutz gehörte ebenfalls zu den Gründen für den Versuch, der im Juni 2022 startete. Grundlage waren ein Antrag der Bürgerinitiative „Deutzer (Auto)Freiheit“ von 2019 und ein entsprechender Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt von 2021.

Zahlreiche Streitgespräche

Der Testlauf mutierte jedoch schnell zu einem Verkehrsversuch, an dem sich die Geister schieden: Während sich Anwohner über die autofreie Deutzer Freiheit freuten, gingen einige Einzelhändler und Unternehmer auf die Barrikaden. Von Geschäftsschädigung war die Rede. Daniel Wolf von der IG Deutz sprach im Mai dieses Jahres von einer „komplett zerfahrenen“ Situation. Es war die „Initiative Deutz“, nicht die IG, die Klage einreichte. Wolf stellte damals fest: „300 Meter Straße haben es geschafft, dass sich ein ganzes Viertel zankt.“

Nun hat das Gericht die Sperrung der Straße für den motorisierten Verkehr für rechtswidrig erklärt. In der Begründung heißt es nun: „Die Stadt Köln hat die Fußgängerzone im nach wie vor andauernden Verkehrsversuch mittels mehrerer verkehrsrechtlicher Anordnungen eingerichtet und sich damit straßenverkehrsrechtlicher Instrumente bedient. Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen lagen jedoch nicht vor.“

Szenen wie diese, in der Radfahrer und Autofahrer auf der Deutzer Freiheit diskutierten, gab es im vergangenen Jahr häufig.

Szenen wie diese, in der Radfahrer und Autofahrer auf der Deutzer Freiheit diskutierten, gab es im vergangenen Jahr häufig.

Die Straßenverkehrsbehörde könne die Nutzung bestimmter Straßen lediglich aus Sicherheitsgründen oder zur Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten. Ein solches Verbot dürfe nur angeordnet werden, wenn aufgrund besonderer örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehe. Das könnten unter anderem die Streckenführung oder die Verkehrsbelastung und daraus resultierende Unfallzahlen sein.

Die Kammer erklärte: „Eine solche qualifizierte Gefährdungslage für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs hat die Stadt Köln jedoch nicht ansatzweise dargelegt. Die Erhöhung der allgemeinen Lebens- und Aufenthaltsqualität sowie die Belebung der Geschäfte und Gastronomie sind keine straßenverkehrsrechtlich relevanten Schutzgüter.“ Das Unfallgeschehen sei unauffällig.

Verwaltung strebt bereits neue Lösung an

Unterm Strich fehlt also die rechtliche Grundlage für die Sperrung der Deutzer Freiheit für den Autoverkehr. Dagegen kann die Stadt Beschwerde einlegen, dann müsste die nächste Instanz entscheiden, das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster. An einem Widerspruch scheint die Stadt jedoch kein Interesse zu haben.

Die Verwaltung hat prompt reagiert und Den Verkehrsversuch für beendet erklärt. Die Deutzer Freiheit wird also wieder zur Einbahnstraße in Richtung Gotenring. Aber nach Auswertung will die Verwaltung der Politik eine neue, dauerhafte Lösung vorschlagen. Sie hat angekündigt, zuvor mit den lokalen Beteiligten sprechen zu wollen.

Wir haben erlebt, wie kontrovers dieser Verkehrsversuch diskutiert wurde.
Thorsten Siggelkow, Leiter des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung der Stadt Köln

Thorsten Siggelkow, Leiter des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung der Stadt, erklärt: „Neben den Erkenntnissen für die zukünftige Planung konnten wir viele Erfahrungen in der Einrichtung eines Verkehrsversuches sammeln. Das nächste Mal werden wir zum Beispiel die Geschäftstreibenden noch mehr in die Vorbereitung einbinden (…). Wir haben erlebt, wie kontrovers dieser Verkehrsversuch diskutiert wurde.“

„Verkehrsversuche bieten die Möglichkeit, Maßnahmen im Straßenraum vor ihrer dauerhaften Umsetzung lokal zu erproben und zu evaluieren. Wir vermeiden dadurch unnötige Baukosten. Bei der Deutzer Freiheit haben wir wertvolle Erkenntnisse gewonnen und können somit die zukünftige Planung optimieren“, ergänzt Ascan Egerer, Beigeordneter für Mobilität. Die Stadt teilte mit, dass das Urteil hat keine direkten Auswirkungen auf andere Verkehrsversuche, die derzeit in Köln laufen.

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