Deutzer KirmesVerwaltung sieht keine Chance für längere Öffnungszeiten

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Unter Schausteller-Kollegen heißt die Deutzer Kirmes nur noch "Flüsterkirmes".

Es bleibt dabei: Die Kirmes Deutz wird im nächsten Jahr nur an 18 Tagen öffnen.

Eine Resolution soll im Landtag Unterstützung für die Deutzer Kirmes und weitere Veranstaltungen bringen. Die Lärmschutzgesetze seien überholt, finden Kölner Politiker. 

Es passiert eher selten, dass die Stadtverwaltung etwas in Köln sehr Beliebtes hart einschränkt und dafür keine Prügel erfährt. Doch Dirk Schmaul, Abteilungsleiter beim Kölner Ordnungsamt, „spielt in unserem Team“, wie Tanja Hoffmann von der Gemeinschaft Kölner Schausteller betont. Denn dass das Amt alle rechtlichen Optionen gezogen hat, um die Deutzer Kirmes überhaupt stattfinden lassen zu können, wollte in der Aktuellen Stunde der Bezirksvertretung Innenstadt zum Thema „Deutzer Kirmes“ niemand bestreiten. Der wenige Spielraum, den die Lärmemissions-Verordnung des Landes lässt, wurde voll ausgeschöpft.

Es bleibt bei 18 Tagen Kirmes (Frühjahr und Herbst) und bei 21 Uhr Schlusszeit. „Hinter der Veranstaltung stehen Menschen, Familien“, betonte Hoffmann. „Wir leben von dieser Kirmes.“ Dass die Schausteller ihrerseits alles getan hatte, um die Veranstaltung zu einer „Flüsterkirmes“ (Hoffmann) zu machen, bescheinigte ihnen sowohl Amt wie Politik. Die Bezirkspolitik stand einmütig hinter der Kirmes. „Es kann nicht sein, dass irgendwelche Kleingeister das verbieten lassen wollen, nur weil sie das Lachen von Menschen nicht ertragen“, empörte sich Stefan Fischer von den Grünen. Mario Schmidt von der CDU wies darauf hin, dass es nach der Herbstkirmes keine Beschwerden gegeben habe, das Verkehrskonzept funktionierte und auch in der Nachbetrachtung im November seien alle zufrieden gewesen.

Kirmes ist echtes Kulturgut

Dass die Deutzer Kirmes kein Ballermann-Vergnügen, sondern echtes Kulturgut sei, auch darin waren sich alle einig. Und dass in Städten wie Aachen oder Dortmund noch ganz andere Kaliber wesentlich länger offenhalten dürfen, war für Köln auch kein Argument: Da seien wohl noch keine schlafenden Hunde geweckt worden, ließ Schmaul durchblicken. „Wenn wir wider besseres Wissen gegen Landesgesetze verstoßen, tun wir uns alle keinen Gefallen.“ Eine rechtliche Handhabe hat die Bezirksvertretung nicht. So blieb ihr nur, eine Resolution zu verfassen. In der wird die OB gebeten, beim Land darauf hinzuwirken, dass die Lärmgesetze angepasst werden. „Die letzte Änderung stammt aus 2007“, meinte Schmaul. „Es wäre an der Zeit, das zu aktualisieren.“

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