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Nach Einsatz in Köln-DeutzAnwalt widerspricht Polizeidarstellung und spricht von massiver Gewalt

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Nach einem Polizeieinsatz in Köln-Deutz, bei dem ein 30-Jähriger Anfang April das Bewusstsein verlor und reanimiert werden musste, erhebt der Anwalt des Mannes schwere Vorwürfe gegen die Polizei.

Nach einem Polizeieinsatz in Köln-Deutz, bei dem ein 30-Jähriger Anfang April das Bewusstsein verlor und reanimiert werden musste, erhebt der Anwalt des Mannes schwere Vorwürfe gegen die Polizei.

In einem auf Instagram veröffentlichten Video erhebt der Jurist Simon Barrera Gonzalez schwere Vorwürfe und spricht von einem Fall „schwerster Polizeigewalt“. 

Nach einem Polizeieinsatz in Köln-Deutz, bei dem ein 30-Jähriger Anfang April das Bewusstsein verlor und reanimiert werden musste, erhebt der Anwalt des Mannes schwere Vorwürfe gegen die Polizei. In einem auf Instagram veröffentlichten Video spricht der Jurist Simon Barrera Gonzalez von einem Fall „schwerster Polizeigewalt“ und fordert „rechtsstaatliche, objektive Ermittlungen“ gegen die eingesetzten Beamten.

Die Kölner Polizei hatte den Einsatz bereits am 9. April öffentlich gemacht. Demnach hatte die Feuerwehr die Polizei am Vorabend um Amtshilfe gebeten, weil der Mann nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz in eine Klinik eingewiesen werden sollte. Nach Angaben der Polizei habe der 30-Jährige in seiner Wohnung heftigen Widerstand geleistet, eine 24-jährige Polizistin gebissen und schließlich das Bewusstsein verloren. Rettungskräfte reanimierten ihn und brachten ihn in ein Krankenhaus. Nach ersten Ermittlungen habe der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden, teilte die Polizei damals weiter mit. Die Ermittlungen wurden aus Neutralitätsgründen an das Polizeipräsidium Bonn übertragen.

Schickte Polizei Angehörige aus der Wohnung?

Der Anwalt des 30-Jährigen widerspricht dieser Darstellung in wesentlichen Punkten. In seinem Instagram-Video bezeichnet er die Pressemitteilung der Polizei als „Riesenskandal“. Die Formulierung, der Mann sei plötzlich ohnmächtig geworden, sei „nach der Darstellung der Ärzte absolut nicht realistisch“.

Im Gespräch mit dieser Redaktion schilderte Gonzalez den Einsatz aus Sicht von Freunden und Angehörigen des 30-jährigen Pedro C. Diese hätten den Rettungsdienst gerufen, weil der 30-Jährige zuvor auffällig gewesen sei, nur noch eingeschränkt kommuniziert habe und verwirrt gewirkt habe. Freunde hätten „im vollen Vertrauen auf die staatlichen Institutionen in Deutschland die Ambulanz gerufen“. Zwar sei der aus Venezuela stammende Mann „nicht krankheitseinsichtig“ gewesen und habe sich deshalb nicht freiwillig mitnehmen lassen wollen, er habe sich bis zum Eintreffen der Polizei aber friedlich verhalten.

Nach Darstellung des Anwalts schickte die Polizei anschließend alle Angehörigen und Freunde aus der Wohnung. Diese hätten den weiteren Einsatz deshalb nur noch aus der Distanz wahrnehmen können. Die Polizei sei dann nach seiner Darstellung etwa 90 Minuten in der Wohnung gewesen. Was genau dann in der Wohnung passiert sein soll, weiß auch Gonzalez nicht. Ein Video, das der Redaktion vorliegt, dokumentiert Hilfsschreie während des Einsatzes, die aus der Wohnung Pedro Cs. kommen sollen. Schließlich sei C. „fast unbekleidet, gefesselt und mit einer Spuckmaske vor dem Gesicht“ aus der Wohnung herausgetragen worden, behauptet der Anwalt. C. sei bereits „blau angelaufen“ gewesen, also mit erkennbaren Anzeichen von Sauerstoffmangel. Reanimationsmaßnahmen hätten erst unten auf der Straße begonnen.

Laut Gonzalez kämpften die Ärzte tagelang um C.s Überleben. Der Zustand C.s habe sich zwar stabilisiert, „doch die Chancen darauf, dass er sich jemals davon erholen wird, stehen sehr schlecht.“ C. habe „irreparable zerebrale Schäden“ davongetragen. Er sei bis heute nicht ansprechbar.

Der Anwalt sieht den Fall exemplarisch für die Defizite im Umgang mit akut psychisch kranken Menschen. Darüber hinaus deutet er ihn als möglichen Ausdruck rassistischer Strukturen im Umgang staatlicher Behörden mit schwarzen Menschen. Ob dies für den konkreten Einsatz eine Rolle spielte, ist bislang allerdings nicht belegt.

Auch die weiteren Vorwürfe des Anwalts sind bislang nicht unabhängig bestätigt. Die Kölner Polizei verwies auf Anfrage auf das laufende Ermittlungsverfahren beim Polizeipräsidium Bonn. Von dort hieß es wiederum, die Pressehoheit liege bei der Staatsanwaltschaft Köln. Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer sagte dieser Redaktion: „Die Polizei Bonn hat uns die Vorgänge zur tatsächlichen und rechtlichen Bewertung übersandt. Wir werden den Sachverhalt nun mit der gebotenen Sorgfalt und auch mit Blick auf die öffentlich erhobenen Vorwürfe darauf prüfen, ob gegen Polizeibeamte ein Anfangsverdacht wegen einer Straftat besteht.“ Fragen nach dem genauen Einsatzhergang konnte er deswegen am Mittwoch noch nicht beantworten.