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Drach-ProzessGutachter soll kein Honorar bekommen

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Thomas Drach sitzt mit FFP-Maske im Gerichtssaal.

Neue, im Dezember im Verfahren vorgelegte Gutachten belasten Drach zwar weiterhin, jedoch weniger entschieden.

Der Forensiker George A. Rauscher war aus dem Prozess ausgeschlossen worden wegen möglicher Befangenheit. Nun hat die Kammer beschlossen, dass er kein Honorar für seine Tätigkeit bekommen soll. 

Anfang Oktober war ein Sachverständiger im Prozess gegen Reemtsma-Entführer Thomas Drach (62) wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Prozess ausgeschlossen worden — nun hat das Landgericht beschlossen, dass der Digital-, Bild- und Video-Forensiker George A. Rauscher kein Honorar erhält. Das bestätigte am Donnerstag Landgerichtssprecher Prof. Jan F. Orth auf Nachfrage der Rundschau. Demnach hat die 21. Große Strafkammer per Beschluss entschieden, dass Rauscher „grob fahrlässig oder vorsätzlich“ gegen seine Pflichten als Sachverständiger verstoßen und den Boden der Neutralität verlassen habe, als er am 4. Oktober 2022 in einer Stellungnahme „stark negative Gefühle“ sowie „Hass“ gegenüber den Verteidigern von Drach und dessen niederländischem Mitangeklagten (54) zum Ausdruck gebracht habe.

"Eine Entgleisung", die nicht passiere dürfe

In dieser Äußerung erkannte die 21. Große Strafkammer „eine Entgleisung“, die „einem gerichtlich bestellten Sachverständigen nicht passieren“ dürfe. Das Gericht stützt sich in seinem Beschluss laut Rundschau-Informationen darauf, dass ein Gutachter laut Gesetz nur insoweit eine Vergütung erwarten könne, wenn „seine Leistung bestimmungsgemäß verwertbar“ sei. Grund für die Stellungnahme, mit der sich der Sachverständige aus dem Verfahren gekegelt hatte war der Vorwurf, er habe für eine ihm genehme Berichterstattung versucht, einem Gerichtsreporter 100 Euro zuzustecken. Der Journalist hatte die Annahme des Geldes verweigert und den Vorgang der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gebracht, die wiederum das Gericht informierte.

In der daraufhin vom Gericht geforderten Stellungnahme Rauschers bestritt dieser den Vorwurf der Geldzuwendung pauschal, brachte dabei aber seine ablehnenden Gefühle gegenüber den Verteidigern zum Ausdruck. Die Staatsanwaltschaft hatte den Sachverständigen schließlich wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Dem Antrag hatten sich die Vertreter der Nebenklage sowie die Verteidiger angeschlossen. Zudem hatten die Verteidiger beantragt, Rauscher kein Honorar auszuzahlen. Rauscher galt als einer der Hauptbelastungszeugen gegen Drach, den er beim Abgleich von Tat- und Observationsvideos mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent als Täter identifiziert haben wollte. Neue, im Dezember im Verfahren vorgelegte Gutachten belasten Drach zwar weiterhin, jedoch weniger entschieden.

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