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Anordnung der Stadt KölnAlkoholverbot am Brüsseler Platz gilt ab 15. Mai

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Um die Nachtruhe der Anwohner am Brüsseler Platz zu schützen, gilt dort ab Donnerstag ein Konsum- und Mitführverbot für alkoholische Getränke.

Um die Nachtruhe der Anwohner am Brüsseler Platz zu schützen, gilt dort ab Donnerstag ein Konsum- und Mitführverbot für alkoholische Getränke.

Das von der Stadt Köln angekündigte Alkoholverbot am Brüsseler Platz tritt am Donnerstag in Kraft. Hintergrund ist der Rechtsstreit um den Schutz der Nachtruhe der Anwohner.

Die Stadt Köln hat am Mittwoch, 14. Mai 2025, eine Allgemeinverfügung über ein Alkoholkonsum- und Alkoholmitführverbot am Brüsseler Platz erlassen. Es gilt ab Donnerstag, 15. Mai, täglich von 22 bis 6 Uhr. Ziel sei „weiterhin die Reduzierung des nächtlichen Lärms und die Gewährleistung des Gesundheitsschutzes der Anwohner*innen“, teilte die Stadt mit.

Köln: Alkoholverbot am Brüsseler Platz gilt täglich von 22 bis 6 Uhr

Genehmigte Außengastronomie-Flächen dürfen weiterhin nur bis 22 Uhr öffnen, betonte die Stadt. Hintergrund sei „das in der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln genannte Argument, die Attraktivität des Platzes zu Zeiten der gesetzlichen Nachtruhe zu mindern“.

Das ist der Geltungsbereich des Alkoholverbots rund um den Brüsseler Platz.

Wie berichtet, hatte die Stadt am Brüsseler Platz zunächst ein Verweilverbot an Wochenenden von 22 bis 6 Uhr verhängt, um den nächtlichen Lärm zu mindern. Dagegen hatten Anwohnende vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt - mit Erfolg. Daraufhin setzte die Stadt das Verweilverbot aus, nun wurde es aufgehoben.

Zu den konkreten Auswirkungen des neuen Alkoholverbots erklärte die Stadt Köln: „Der öffentliche Konsum von Alkohol ist während der Geltungszeiten verboten, das Mitführverbot bezieht sich auf offene alkoholische Getränke beziehungsweise auch alle nicht original verschlossenen alkoholischen Getränke.“ Der räumliche Geltungsbereich bleibe identisch zu dem des aufgehobenen Verweilverbotes. Die Rechtsgrundlage bilde weiterhin das Landes-Immissionsschutzgesetz NRW.

Die Maßnahme werde unter anderem mit Lärmmessungen evaluiert und durch Öffentlichkeitsarbeit flankiert, erklärte die Stadt. Man setze Vermittler eines extern beauftragten Dienstleisters ein, um Feiernde aufzuklären. Zudem informiere man die direkte Anwohnerschaft und die betreffenden Gewerbebetriebe. Vorgesehen sind unter anderem Plakate vor Ort, Beiträge in sozialen Medien sowie eine Themenseite auf der Internetseite der Stadt Köln.