„Grässliches Ereignis“FC-Fan stirbt bei Unfall am Heumarkt – Bewährungsstrafe für Angeklagten

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Gedenken: Am Unfallort am Heumarkt sind FC-Erinnerungsstücke niedergelegt. Der Getötete war ein großer Fan.

Gedenken: Am Unfallort am Heumarkt sind FC-Erinnerungsstücke niedergelegt. Der Getötete war ein großer Fan.

Ein 57 Jahre alter SUV-Fahrer hat unter Kokain-Einfluss einen 44-Jährigen am Heumarkt erfasst und getötet. Das Gericht sah eine Mitschuld beim Opfer.

Provozierend und demonstrativ bekundete eine Zuschauerin mit Klatschen ihr Missfallen, während Amtsrichter Rolf Krebber einen 57 Jahre alten Mann unter anderem wegen fahrlässiger Tötung an einem 44 Jahre alten Fußgänger zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilte. „Das lassen Sie und gehen jetzt zügig raus“, ermahnte Krebber die Zuschauerin. Die Frau entgegnete patzig: „Mach ich schon.“ Die Verbitterung der Angehörigen des Opfers war menschlich völlig nachvollziehbar, fand auch Krebber: „Es ist immer sehr schwierig, strafrechtlich mit dem Tod eines Menschen umzugehen.“

In den frühen Morgenstunden des 1. Oktober 2023 war der 57 Jahre alte Angeklagte unter erheblichem Kokaineinfluss mit seinem 2,8 Tonnen schweren SUV von Maybach — den der Staatsanwalt als „Panzer“ bezeichnete — von der Deutzer Brücke auf die Augustinerstraße gefahren und hatte dann den 44-jährigen Fußgänger, der bei Rot den Überweg zur Stadtbahnhaltestelle Heumarkt querte, erfasst und in hohem Bogen rund 20 Meter weit geschleudert.

Opfer hatte Unfall mitverschuldet

Das Opfer erlag wenige Stunden später in einem Krankenhaus seinen schweren Verletzungen. Aus Sicht des Gerichts hatte der 44-Jährige, der mit rund zwei Promille alkoholisiert war, den Unfall mitverschuldet, indem er bei Rot die Straße querte. Dennoch sah das Gericht auch beim Angeklagten eine erhebliche Verantwortung für „das wirklich grässliche Ereignis“, wie Krebber sagte. Denn der 57-Jährige war entweder, wie ein Verkehrssachverständiger in der Verhandlung ausgeführt hatte, mit 72 bis 80 Stundenkilometern deutlich zu schnell unterwegs — erlaubt ist an der Stelle Tempo 50 — und konnte nicht mehr rechtzeitig abbremsen, um eine Kollision mit dem Opfer zu verhindern. Oder der Angeklagte fuhr mit noch angemessenen 52 Stundenkilometern und reagierte — aus welchen Gründen auch immer — nicht auf den plötzlich auf der Straße auftauchenden Fußgänger. Klar sei aber, ob nun die eine oder die andere Variante zutreffe, dass das Geschehen vermeidbar gewesen wäre, „bei entsprechender Sorgfalt“ des SUV-Fahrers.

„Sogar Putin hat Angst vor mir“

Noch in seinem letzten Wort hatte der Angeklagte seine Unschuld beteuert: „Ich konnte den Unfall nicht verhindern“, insistierte er. „Ich bin über Grün gefahren und das nicht schneller als mit 50.“ An den Sohn (22) des Opfers gerichtet, der in dem Prozess als Nebenkläger auftrat, sagte der Angeklagte weiter: „Und ich habe Ihren Vater nicht gesehen.“

Worte der Reue, eine persönliche Entschuldigung oder eine Beileidsbekundung kamen dem 57-Jährigen hingegen nicht über die Lippen. Vermutlich war dies auch Ausdruck einer wahnhaften Störung, an der der Angeklagte leidet und die von einer forensischen Sachverständigen festgestellt worden war. Der 57-Jährige leide an einem „weitreichenden und bizarren Wahnerleben“.

Eine Polizeibeamtin, die mit als erste an der Unfallstelle eingetroffen war, sagte im Zeugenstand, dass der Angeklagte verwirrte Angaben gemacht habe. So habe der Autofahrer von einem „inszenierten Unfall“ gesprochen und das Opfer als „Stuntman“ bezeichnet. Für die wahnhafte Störung des Mannes sprach auch, dass er auf dem Polizeipräsidium immer wieder gesagt habe: „Ich bin ein reicher Mann.“ Zudem prahlte er mit einer angeblichen Beziehung zur Schauspielerin Jennifer Aniston. Weiter hatte der Angeklagte gesagt: „Sogar Putin hat Angst vor mir.“ Neben der Bewährungsstrafe wurde dem Mann auch der Führerschein entzogen. Zudem muss er 5000 Euro Schmerzensgeld an den Nebenkläger zahlen.