Fünf Mitglieder einer Großfamilie müssen sich wegen der Begehung von Eigentums- und Vermögensdelikten vor Gericht verantworten. Es gibt Zweifel an den Vorwürfen der Anklage.
Großfamilie vor GerichtMitglieder sollen kriminelles Netzwerk unterhalten haben

Eine Großfamilie muss sich vor Gericht verantworten.
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Fünf Mitglieder einer Großfamilie stehen seit Donnerstag (22. Januar) wegen diverser Strafvorwürfe vor der 28. Großen Strafkammer am Landgericht. Die Angeklagten sollen ein Netzwerk zur Begehung von Eigentums- und Vermögensdelikten unterhalten haben. Mit aus Straftaten stammendem Geld, sollen die Angeklagten 2009 ein Haus in Ostheim erworben haben. Die Staatsanwaltschaft will die Immobilie einziehen lassen. Ob es dazu kommt, ist nach einem Rechtsgespräch aber mehr als fraglich. Das Gericht machte deutlich, dass es erhebliche Zweifel habe, dass weite Teile der Vorwürfe beweisbar sind.
Angeklagt in dem Prozess sind zwei Schwestern (44 und 48), deren Mutter (68) und Vater (68) sowie der Sohn der 48-Jährigen (26). Neben der Bildung einer kriminellen Vereinigung, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten verbunden haben soll, wirft die Staatsanwaltschaft den Angeschuldigten für den Zeitraum von Oktober 2016 bis Juni 2020 Geldwäsche, Menschenhandel, Betrug, Hehlerei, Wohnungseinbruchdiebstahl und Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl sowie Betrug von Sozialleistungen in Höhe von rund 145.000 Euro vor.
Gruppierung soll Teil von familiär verbundenen Organisationseinheiten sein
Kopf des Netzwerks, soll demnach die 44-Jährige gewesen sein. Die Familie habe zudem engen Kontakt zu weiter entfernten Familienmitgliedern im europäischen Ausland unterhalten, die ihren Lebensunterhalt ebenfalls durch die Begehung von Straftaten bestritten haben sollen. „Die Gruppierung war Teil einer Reihe von familiär verbundenen Organisationseinheiten die sich gegenseitig Unterstützung und Hilfe bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen sowie dem Umgang mit darauffolgenden Konsequenzen leisteten“, sagte die Staatsanwältin bei der Anklageverlesung. Und weiter: „Das Rechtsverständnis der Angeklagten war geprägt von einer Ablehnung beziehungsweise Ignoranz gegenüber der deutschen Rechtsordnung nicht nur in strafrechtlicher, sondern auch in standes- und zivilrechtlicher Hinsicht.“
Laut der Staatsanwaltschaft leben die fünf Angeklagten bis heute gemeinsam in dem für rund 310.000 Euro erworbenen Haus in Ostheim. Das für den Erwerb aufgenommene Darlehen soll mit der Beute aus Straftaten abbezahlt worden sein, die zum vorwiegend zum Nachteil von Senioren begangen worden sein sollen. Die 44-Jährige teilte über ihren Verteidiger Frank Hatlé mit, dass sie die Vorwürfe „in der fantasievollen Anklage“ bestreite. Die restlichen Angeklagten schwiegen zunächst. In einem anschließenden Rechtsgespräch machte das Gericht den Vorschlag, die Anklage auf den Vorwurf des Sozialleistungsbetrugs zu beschränken und alle weiteren Vorwürfe einzustellen. Im Gespräch mit der Rundschau vermutete Hatlé, dass die Kammer wohl erkannt habe, dass „die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft erheblich mangelhaft“ sei. Der Prozess wird fortgesetzt.
