In der kniffligen Frage des Lärmschutzes an innerstädtischen Treffpunkten ist Sensibilität gefragt, kein radikaler Weg.

Alkoholverbot am Brüsseler PlatzKöln wirkt beim Lärmschutz getrieben von Gerichten

Köln: Menschen sitzen am Brüsseler Platz in einem Straßencafé.
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Wieder einmal muss sich die Stadt von einem Gericht in zurechtweisen lassen. Die Verwaltung habe beim Lärmschutz am Brüsseler Platz das Maß verloren, urteilt das Kölner Verwaltungsgericht sinngemäß – eine herbe Niederlage für Stadtdirektorin Andrea Blome. Die hatte gegen Ratschläge aus der Politik ein Verweilverbot durchgesetzt und dieses sogar auf alle Wochentage ausdehnen wollen. Ein harter Kurs.
Tätig geworden war die Stadt, nachdem zuvor das Oberverwaltungsgericht Münster geurteilt hatte, die Stadt tue zu wenig für den Schutz der Anwohnenden. Wie die Stadt es macht, es ist also verkehrt? Nein. Denn in der kniffligen Frage des Lärmschutzes an innerstädtischen Treffpunkten ist Sensibilität gefragt, kein radikaler Weg. Genau den hatte die Stadt aber eingeschlagen. Der Protest und auch die Gegenklagen waren zu erwarten.
Die Stadt wirkt beim Lärmschutz an den Hotspots längst getrieben von Gerichtsurteilen – kein gutes Bild. Dass die Verwaltung einen Verkauf von Alkohol nur mit einer Änderung des Landesrechts verordnen könnte, ist bekannt. Es dürfte aber auch einen Effekt haben, wenn kein Alkohol mehr getrunken werden darf auf dem Brüsseler Platz. Die Stadt muss sich die Mühe machen, dieses Instrument zu nutzen und die Erfahrungen auszuwerten. Der Aufwand dürfte sich lohnen, da ähnliche Konflikte an anderen Plätzen drohen. Den Ansatz hätte die Stadt auch ohne Richterspruch finden können. koeln@kr-redaktion.de