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Messerstecherei in KölnProzess endet mit Bewährungsstrafe für den Täter

Lesezeit 2 Minuten
Täter und Opfer einigten sich im Verlauf des Prozesses.

Zu einer Bewährungsstraße wurde ein 44-jähriger Mann verurteilt, der seinem Kontrahenten ein Messer in den Bauch gestoßen hatte.

Wegen des Krieges in der Ukraine gerieten zwei Männer in Streit, einer zückte dabei ein Messer und verletzte seinen Kontrahenten schwer. 

Es gab Streit über den Krieg in der Ukraine und am Ende hatte einer der Kontrahenten ein Messer im Bauch. Schwer verletzt kam das Opfer in ein Krankenhaus und musste operiert werden, der Täter (44) wurde festgenommen und saß ab August 2022 in Untersuchungshaft. Am Donnerstag verurteilte die 5. Große Strafkammer den aus der Ukraine stammenden 44 Jahre alten Chirurgen mit deutscher Staatsangehörigkeit wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und setzte die Strafe zur Bewährung aus. Mit der Strafe, so befand der Vorsitzende Peter Koerfers, sei der Angeklagte „nochmal mit dem sprichwörtlichen blauen Auge davon gekommen“.

Sieg eines ukrainischen Boxers gefeiert

Zunächst hatte der Angeklagte am Abend des 20. August 2022 mit einem unbekannt gebliebenen Bekannten den erfolgreichen Boxkampf des Ukrainers Oleksander Ussyk gegen den Briten Anthony Joshua angeschaut. Von dem Sieg des Ukrainers euphorisiert begaben sich Männer aus Erftstadt nach Köln. Dort tranken die beiden Männer weiter alkoholische Getränke im Übermaß — der Angeklagte hatte 2,37 Promille Blutalkohol — und trafen auf der Zülpicher Straße schließlich auf ein russischsprachiges Brüderpaar, mit dem sie über den Krieg in der Ukraine in Streit gerieten. Wie sich wer in dem Streit genau positionierte, konnte aufgrund widersprüchlicher Angaben des Angeklagten und von Zeugen nicht festgestellt werden. Die Kontrahenten trennten sich dann, trafen wenig später aber erneut aufeinander. Als der Angeklagte einen der Brüder erblickt habe, sei er zielstrebig auf diesen zu, habe ihm gegen das Knie getreten und ihm dann mit einem Messer mit 8,5 Zentimeter langer Klinge in den Bauch gestochen.

Täter und Opfer einigen sich

Strafmildernd wertete das Gericht vor allem einen während des Verfahrens geschlossenen Täter-Opfer-Ausgleich. Der Angeklagte hatte den Geschädigten um Verzeihung gebeten und 3000 Euro gezahlt. Das Opfer hatte die Entschuldigung angenommen und geäußert, dass er nicht wolle, dass der 44-Jährige ins Gefängnis komme.

Vor dem Hintergrund des durchaus milden Urteil mahnte Koerfers jedoch: „Es mag jeder gewarnt sein, der meint, auf der Zülpicher Straße mit einem Messer herumzustolzieren zu müssen und es einsetzen zu müssen.“ Im vorliegenden Fall sei sehr viel sehr gut für den Angeklagten gelaufen, was aber nicht die Regel sei.

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