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Räumungsklage abgewiesen101-jährige Kölnerin darf in ihrer Wohnung bleiben

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Lilly Rostock (l.) mit ihrer Tochter Brigitte in ihrer Wohnung in Bickendorf.

Lilly Rostock (l.) mit ihrer Tochter Brigitte in ihrer Wohnung in Bickendorf

Eine Immobilienfirma hatte der demenzkranken Seniorin wegen Neubauplänen gekündigt und war vor Gericht gezogen.

Nach vielen Monaten der Ungewissheit steht für Lilly Rostock und ihre Familie fest: Die demenzkranke Seniorin darf in ihrer Wohnung in der Feltenstraße im Kölner Stadtteil Bickendorf bleiben. Das Amtsgericht wies am Mittwoch die Räumungsklage einer Immobiliengesellschaft wegen Neubauplänen ab. Der Fall hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Für die inzwischen 101‑Jährige, die seit Jahrzehnten in dem Haus lebt, endet damit zunächst eine juristische Zitterpartie – und für ihre Angehörigen eine Phase, die sie als existenziell bedrohlich empfanden.

Köln: Richterin bezeichnet Kündigung als nichtig

Das Alter und der Gesundheitszustand der betagten Kölnerin spielten bei der Entscheidung der Richterin am Ende gar keine Rolle. Mit diesem Aspekt habe sie sich nicht beschäftigen müssen, sagte die Richterin in Saal 123 des Kölner Justizgebäudes. Denn bereits aus formellen Gründen sei die Kündigung nichtig. Demnach hätte die Immobilienfirma nicht ausreichend argumentiert, warum die Mieter gerade jetzt ausziehen sollten. Die bloßen Pläne für ein Neubauprojekt in der Zukunft reichten demnach nicht aus. Rechtskräftig ist das Urteil nicht, eine Berufung zum Landgericht ist möglich.

Für Tochter Brigitte Rostock ist das Urteil ein wichtiger Etappensieg. „Ich freue mich so für meine Mutter“, sagte sie unter Tränen, die Erleichterung sei groß. „Meine Mutter würde Luftsprünge machen, wenn sie das könnte“, so die Tochter weiter. Sie dürfe in ihrer gewohnten Umgebung bleiben: „Hier kennt sie alles, die Nachbarschaft, die Ärzte, das ist extrem wichtig für meine Mutter.“ 1969 zog die Familie in das Haus ein. Brigitte Rostock wuchs hier zusammen mit ihren Geschwistern auf und zog vor drei Jahren wieder ein. Nicht aus Nostalgie, sondern um ihre Mutter zu pflegen.

Sohn sagt: „Ein Umzug hätte das Todesurteil für meine Mutter bedeutet“

Lilly Rostock kann nach einem Wirbelbruch und einem doppelten Beckenbruch nicht mehr allein aufstehen oder gehen. Auch das Sprechen fällt ihr schwer und sie leidet unter Demenz. „Auch nach den Erfahrungen mit meiner Großmutter möchte ich meine Mutter nicht in ein Pflegeheim geben“, hatte Brigitte Rostock bereits im Vorfeld des Prozesses erklärt. Ihr Bruder Karl-Heinz ergänzte: „Ein Umzug, auch nur in eine andere Wohnung, hätte das Todesurteil für meine Mutter bedeutet.“ Sie habe doch ohnehin nicht mehr viel Zeit auf dieser Erde. Das Vorgehen der Vermieter sei empathielos.

Dieser Gebäudekomplex in der Bickendorfer Feltenstraße soll abgerissen werden.

Dieser Gebäudekomplex in der Bickendorfer Feltenstraße soll abgebrochen werden.

Auslöser des Konflikts waren Neubaupläne der Eigentümerin. Betroffen sind die Häuser Feltenstraße 2 bis 6 – drei baugleiche Gebäude mit insgesamt neun Mietparteien. Ende Dezember 2024 erhielten alle Bewohner ein Schreiben, in dem ein Abbruch der Gebäude angekündigt wurde. Mitte Februar 2025 folgte die offizielle Kündigung der Mietverhältnisse zum 30. November 2025. Begründet wurde die Kündigung damit, dass die Fortsetzung der Mietverhältnisse eine angemessene wirtschaftliche Verwertung verhindere und der Immobilienfirma dadurch erhebliche Nachteile entstünden.

Die Häuser seien seit ihrer Errichtung um 1952 nie grundlegend saniert worden, sie würden noch mit fossilen Brennstoffen beheizt und die energetische Ausstattung entspreche nicht dem aktuellen Stand. Auf dem Grundstück sollten neue Gebäude entstehen – barrierefrei und energieeffizient, unter anderem mit Wärmepumpe. Karl-Heinz Rostock verwies darauf, dass die Gebäude aus seiner Sicht nicht baufällig seien. Schon vor etwa dreizehn Jahren habe es erste Abbruchpläne gegeben, die damals noch abgewendet worden seien. Damals seien die Dächer und Balkone saniert worden.

Köln: Miet-Aktivist Kalle Gerigk unterstützte die Familie

Ein Anwalt der Immobilienfirma hatte im Vorfeld betont, man sei sich der besonderen Belastung für eine hochbetagte Mieterin bewusst. Doch wenn man bei solchen Bauprojekten auf jeden Härtefall Rücksicht nähme, würde kaum noch eine Baumaßnahme durchgeführt, sagte er: „Das ist für die Bestandsmieter immer ungünstig und unerfreulich. Aber immerhin entstehen hier neue Wohnungen.“ Zudem habe man Mutter und Tochter eine adäquate Ersatzwohnung in der Nähe angeboten. „Leider haben wir auf dieses Angebot keine Reaktion erhalten“, sagte der Anwalt.

Ein Umzug, so argumentierten die Angehörigen, würde die fragile Orientierung, die Lilly Rostock in ihrer vertrauten Umgebung noch hat, zerstören. Daher habe man über das Angebot einer Ersatzwohnung zu keinem Zeitpunkt ernsthaft diskutiert, sagte Sohn Karl-Heinz. Was folgte, war die Räumungsklage. Mit Hilfe des Kölner Miet-Aktivisten Kalle Gerigk, der einen Fachanwalt vermittelte, wurde diese nun abgewiesen. Einer möglichen Berufung sehen die Kinder nun gelassen entgegen, zumal der Gesundheitszustand der Mutter im Urteil nur vorerst ausgeklammert worden sei.

Einen Wermutstropfen sieht Brigitte Rostock allerdings schon. „Leider sind fast alle übrigen Mieter bereits ausgezogen“, sagt sie. Dabei hätte das Urteil vom Amtsgericht nun Signalwirkung haben können: Da die ausgesprochene Kündigung nicht rechtens war, hätten vorerst alle Bewohner bleiben dürfen.