Mit mehreren Schüssen wurde ein 33-Jähriger niedergestreckt. Der Fall wurde vor dem Landgericht verhandelt.
Er fuhr den FluchtwagenMildes Urteil für Kölner nach Beteiligung an Attentat auf offener Straße

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Jonas Bau beim Prozessauftakt im Landgericht Köln
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Mit einem milden Urteil davongekommen ist vor dem Landgericht ein 20-jähriger Kölner, dem Beihilfe zu einem Mordanschlag auf offener Straße im Stadtteil Holweide vorgeworfen wurde. Richter Ansgar Meimberg und seine Kammer sprachen nach Jugendstrafrecht lediglich eine Verwarnung aus. Die Beweisaufnahme habe laut Urteilsbegründung nicht ergeben, dass der Angeklagte im Vorfeld des Verbrechens in die Tötungspläne involviert war, die Mitglieder seiner Jugendgang ausgeheckt hatten.
Köln: Als Drogenkurier und Chauffeur der Gruppe tätig
Der Angeklagte hatte zwar als Drogenkurier und Chauffeur für den Bandenboss in der Gruppierung mitgewirkt. Da er jedoch relativ spät zu der bestehenden „Freundesgruppe“ dazugestoßen war, sei er nicht als vollwertiges Mitglied anzusehen. Als Indiz dafür galten im Prozess gesichtete Auswertungen von Chatnachrichten, die den jungen Mann eher als Mitläufer darstellten. So soll er in einen späteren Raub auf einen Juwelier, den Mitglieder der Gruppe begingen, nicht eingebunden gewesen sein.
Am Tattag im Januar 2025 hatte sich der 20-Jährige wieder einmal als Fahrer für seine Gruppe betätigt. Die Jugendgang war zu diesem Zeitpunkt in einer Auseinandersetzung im Drogenmilieu verwickelt und hatte als Hauptkonkurrenten einen 33-jährigen Kölner ausgemacht. Der sollte eine „Abreibung“ erhalten, das habe auch der Angeklagte gewusst. Dass auf den Mann geschossen werden solle, habe er jedoch nicht gewusst – das hatte der Angeklagte in seiner Einlassung erklärt.
Köln: Daumen nach oben, dann fielen die Schüsse
Der Bandenboss hatte bereits mehrere Personen auf die „Zielperson“ angesetzt. Der Schütze wartete in einem Hotel in Holweide und zwei junge Frauen sollten auf der Straße die Augen offenhalten und Bescheid geben, sollten sie den Mann erspähen. Und das taten sie dann auch. Auf der Anfahrt nach Holweide wurde telefoniert, der Schütze in Stellung gebracht. Am Tatort an der Bergisch Gladbacher Straße stand dann schnell der Schütze bereit. Doch er war zunächst unsicher, auf wen er zielen sollte.
Der Schütze blickte zu den jungen Frauen und vergewisserte sich, ob er die richtige Person im Visier hatte. Die Komplizinnen bejahten das, indem sie ihre Daumen in die Höhe streckten. Vier oder fünfmal drückte der Schütze danach laut Anklage ab. „Eine Kugel blieb im Ellenbogen stecken“, hieß es, eine weitere habe sich in das Gesäß des Opfers gebohrt und den Oberschenkel durchschlagen. Kurz darauf erreichten auch der Angeklagte und der Rest der Jugendgang mit dem Auto den Tatort.

Januar 2025: Die Polizei ermittelte am Tatort nach dem Attentat auf der Bergisch Gladbacher Straße.
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Aus dem Fahrzeug heraus wurde der Schwerverletzte von der Gruppierung noch wüst beschimpft. Ein Begleiter und Zeugen kümmerten sich um das Opfer, der Rettungsdienst und die Polizei wurden verständigt. Ein bis zwei Liter Blut habe der Geschädigte verloren, heißt es in der Anklageschrift, der 33-Jährige habe sich in einem lebensbedrohlichen Zustand befunden. Die Ärzte konnten das Leben des Mannes retten. Er wurde mehrfach operiert und lag zeitweise auf der Intensivstation.
Köln: Staatsanwalt glaubt nicht an Nebenrolle des Angeklagten
Dass der Angeklagte nichts von dem Mordplan gewusst habe, glaubte Staatsanwalt Kevin Klein nicht. Spätestens auf der Anfahrt im Auto habe er die vorbereiteten Telefongespräche mitbekommen müssen. Der Staatsanwalt hatte als Indiz für eine Mitwisserschaft auch herangezogen, dass der 20-Jährige sich im Nachgang nicht von der Gruppe distanziert habe. So hatte er Selfies mit dem Schützen und seinen Komplizen angefertigt und sich auch weiter an den Drogengeschäften beteiligt.
Kurz nach dem Verbrechen sei der Beschuldigte sogar zum Tatort zurückgekehrt und habe mit seinem Handy die Polizei bei der Spurensicherung gefilmt. Das zeige, dass der Mann nicht wie angegeben nach der Tat in Panik gewesen sei – „das war einfach nur dreist“. Staatsanwalt Klein blieb bei seiner Einschätzung, dass es sich um eine Beihilfe zum versuchten Mord handelte und beantragte nach Jugendstrafrecht zwei Jahre Haft, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden könnten.
Das Gericht folgte letztlich den Ausführungen von Verteidiger Jonas Bau und verurteilte den Angeklagten wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Körperverletzung – der in seinen Augen geplanten „Abreibung“. Das Nachtatgeschehen lasse nicht auf eine Involvierung vor dem Verbrechen schließen, hatte der Anwalt argumentiert. Die Gespräche im Auto habe der Mandant kaum wahrgenommen. Er habe sich laut Bau auf die Straße konzentriert, als jemand „fahr schneller, gib Gas“ gerufen habe.
Köln: Haupttäter wurden zu langen Haftstrafen verurteilt
Als Sanktion neben der Verwarnung verhängte das Gericht einen Dauerarrest von vier Wochen, der durch eine zuvor mehrmonatige Untersuchungshaft bereits verbüßt ist. Bis zur Aufnahme einer etwaigen Berufsausbildung muss der Mann, der mittlerweile wieder bei seiner Familie im Ruhrgebiet lebt, 20 Sozialstunden pro Woche ableisten. Im Prozess hatte er erklärt, eine Ausbildung zur Pflegefachkraft anzustreben. Ein Wunsch, den er auf den Krebstod seiner Mutter zurückführte.
Die Haupttäter wurden Ende 2025 vor derselben Strafkammer bereits zu erheblichen Haftstrafen – allerdings auch wegen des Raubes auf den Juwelier – verurteilt. Der mutmaßliche Schütze und der laut Gericht Auftraggeber erhielten jeweils elf Jahre Gefängnis. Ein weiterer Beteiligter muss fünf Jahre in Haft. Die jungen Frauen, die ihre Daumen nach oben gezeigt und dem Schützen damit geholfen hatten, wurden nach Jugendstrafrecht ebenfalls verwarnt.

