Nach einem tödlichen Motorradunfall muss sich ein 52-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Er soll beim Überholen einen 18-jährigen Motorradfahrer touchiert und zu Fall gebracht haben.
Tödlicher Unfall in KölnAngeklagter: „Ich denke jeden Tag daran“

Das Landgericht in Köln
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Drei junge Männer (18, 21 und 22) machen einen Ausflug mit ihren Motorrädern an die Sieg. Auf dem Heimweg nach Kerpen, treffen die drei jungen Männer am Autobahndreieck Heumar auf einen vierten Motorradfahrer (52). Alle vier Krafträder wollen auf die Autobahn A4 in Richtung Aachen abfahren. Hierbei soll der 52-Jährige dann aber bei einem gewagten Überholmanöver mit seinem Außenspiegel den Lenker des 18-Jährigen touchiert und diesen so zu Fall gebracht haben. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet auf fahrlässige Tötung. Zunächst sprach der Angeklagte den Eltern und der Familie des Opfers sein Mitgefühl aus. „Das ist alles so schrecklich. Ich denke jeden Tag daran“, sagte der 52-Jährige Bühnen- und Kulissenbauer.
Angeklagter: Habe den Geschädigten nicht berührt
Dann jedoch bestritt er den Vorwurf der Staatsanwaltschaft: „Aber es ist so, ich habe den Geschädigten nicht berührt.“ Da der 18-Jährige auf der Abfahrt Richtung A4 plötzlich sehr stark gebremst habe, habe er keine andere Möglichkeit gehabt, als diesen rechts zu überholen. „Links wäre ich in den fließenden Verkehr geraten“, sagte der 52-Jährige. Die Leitplanke auf der rechten Seite habe er da für berechenbarer gehalten. Er sei dann aber noch so gerade an dem 18-Jährigen vorbeigekommen. Was dann passiert sei, könne er nur vermuten: „Vielleicht hat er sich erschrocken hat und einen Ausweichschlenker nach links gemacht hat.“ Im ersten Moment habe er auch noch gedacht, dass alles gut gegangen sei. „aber dann sah ich die Staubwolke im Rückspiegel.“ Er habe seinen Bock gleich angehalten, sei abgestiegen und — wie auch die Freunde des 18-Jährigen — zu dem Geschädigten geeilt. Der habe auf dem Boden gelegen und schwer geatmet. Dann habe er mit anderen Ersthelfern den Helm des Opfers entfernt: „Dann habe ich sein Gesicht gesehen. Der war blutjung“, so der 52-Jährige.
Vor Gericht bestritt der 52-Jährige den Motorradlenker des Opfers touchiert zu haben. Der junge Mann habe vielmehr plötzlich „stark und lange“ gebremst, so dass er ihn habe rechts überholen müssen. Nach dem Überholvorgang habe er dann im Rückspiegel aufgrund des Sturzes des jungen Mannes nur noch eine Staubwolke gesehen. Die Verhandlung hatte nur mit mehrstündiger Verspätung beginnen können, weil der Angeklagte und sein Verteidiger den Termin versäumt hatten. Zeugen und ein Unfallsachverständiger sollen am kommenden Verhandlungstag, den 7. Oktober, vernommen werden.