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Explosion in Kölner BankNiederländer bestreitet beim Prozess alles – trotz DNA am Tatwerkzeug

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Die Volksbank-Filiale in Worringen wurde bei der Explosion zerstört.

Die Volksbank-Filiale in Worringen wurde bei der Explosion zerstört.

Der Prozessauftakt im Landgericht Köln verlief durchaus kurios.

Zwei Explosionen, ein völlig verwüsteter Bankvorraum und ein Schaden von rund 800.000 Euro: Wegen einer Geldautomatensprengung im Stadtteil Worringen müssen sich zwei Männer aus den Niederlanden vor dem Kölner Landgericht verantworten. Ein 36-jähriger Angeklagter bestritt die Tat vehement. Dabei sprechen drei Dinge gegen ihn: Seine DNA wurde an einem Tatwerkzeug gefunden, Ermittler erkannten ihn auf einem Blitzerfoto von der Flucht – und der Mann ist bereits wegen Sprengungen verurteilt worden. An einen Zufall wollte der Richter aber nicht so recht glauben.

Köln: Explosionen erschüttern Wohn- und Geschäftshaus in Worringen

In der Nacht zum 15. November 2023 sollen die beiden Angeklagten gemeinsam mit einem unbekannt gebliebenen Komplizen die Bankfiliale an der Sankt-Tönnis-Straße ins Visier genommen haben. Gegen 2.30 Uhr hätten sie die gläsernen Schiebeelemente zum Selbstbedienungsbereich mit Brecheisen aufgehebelt und an beiden Geldautomaten jeweils ein Sprengpaket mit Blitzknallsatz angebracht. Die Zündung sei von außerhalb des Gebäudes erfolgt, heißt es in der Anklage. Die beiden Sprengsätze detonierten, doch die Automaten hielten stand. Die Täter flüchteten ohne Geld.

Die Folgen der Explosionen waren laut Angaben von Staatsanwältin Charlotte de Brito verheerend. Teile des Gebäudes mussten mit Stützen vor einem Einsturz gesichert werden. Auch an benachbarten Häusern wurden Fassaden, Rollläden und Fenster beschädigt. Selbst Fahrzeuge blieben nicht verschont. Besonders gefährlich war die Tat, weil sich laut Anklageschrift in den Wohnungen über der Bank fünf Menschen aufhielten, darunter eine Mutter mit ihren beiden Söhnen. Die Feuerwehr musste die Bewohner aus dem beschädigten Gebäude retten. Verletzt wurde aber niemand.

Köln: Angeklagter äußert sich zu erdrückendem Beweismittel

Während der 30-jährige Mitangeklagte auf Anraten seiner Verteidigerin Anne Kieven schwieg, ergriff der sechs Jahre ältere Beschuldigte das Wort. „Ich weiß, dass DNA von mir an einem Brecheisen gefunden wurde“, sagte er, „aber ich habe diese Tat nicht begangen.“ Der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck hielt dem Mann entgegen, dass es durchaus auffällig sei, wenn ausgerechnet jemand, der bereits wegen Geldautomatensprengungen verurteilt worden sei, erneut mit einer solchen Tat in Verbindung gebracht werde. „Ja, ich war es aber trotzdem nicht“, so der Angeklagte.

„Ich habe viele Jahre auf dem Bau gearbeitet und bestimmt 500 Brecheisen in der Hand gehabt“, so der 36-Jährige weiter. Vielleicht habe er ja auch eins im Baumarkt angefasst und genau das sei bei der Tat verwendet worden. Lebensnah sei das nicht, befand der Richter. Verteidiger Klaus Rumberg mutmaßte, dass das Brecheisen auch aus einem Werkzeugfundus stammen könnte, aus dem sich Mitglieder der kriminellen Szene in den Niederlanden bedienten. „Das kann theoretisch sein, aber diese Möglichkeit hat Ihr Mandant ja gar nicht angesprochen“, so Roellenbleck nun leicht genervt.

Benjamin Roellenbleckführt als Vorsitzender Richter die Verhandlung.

Benjamin Roellenbleckführt als Vorsitzender Richter die Verhandlung.

Der Richter kündigte an, den bereits bestellten DNA-Gutachter dahingehend zu befragen, wie lange das Genmaterial überhaupt auf einem solchen Werkzeug nachweisbar sei. Daraus werde sich ergeben, wie plausibel die Aussage des Angeklagten sei. Einen weiteren Sachverständigen braucht es dann wohl auch für das vorhandene Foto aus der Radarfalle. Darauf soll der 36-Jährige zu erkennen sein. Er sagte aber: „Das bin ich nicht, ich habe ganz andere Augen.“ In einem BMW war das Tätertrio auf der Flucht über Roggendorf und Mönchengladbach zurück in die Niederlande geblitzt worden.

Köln: Angeklagter benennt Freundin als Alibi-Zeugin

Richter Roellenbleck versuchte es dann mit einem anderen Ansatz: „Vielleicht mal ganz anders gefragt: Wo waren Sie denn in der Tatnacht?“ Er sei zu Hause gewesen, das könne seine Freundin auch bezeugen. Das fand der Richter bemerkenswert, „dass man sich nach anderthalb Jahren so genau erinnern kann“. Die Vorwürfe seien ja erst anderthalb Jahre nach der Tat aufgekommen. Auch die Alibi-Zeugin habe der Mann vorher nie benannt. Den Mitangeklagten sehe er heute auch zum ersten Mal, so der Angeklagte. „Ich auch“, entfuhr es da dem mutmaßlichen Komplizen.

Der Niederländer sagte, dass er seine bisherigen Taten allein und nicht so amateurhaft durchgezogen hätte. „Ich habe bei meinem Verfahren in Duisburg drei Sprengungen zugegeben, warum sollte ich jetzt hier lügen?“, fragte der 36-Jährige den Richter, der mit einer Gegenfrage antwortete: „Vielleicht, weil Ihnen hier noch eine höhere Strafe droht?“ Roellenbleck stellte aber auch klar: „Sie müssen hier nichts zugeben, was Sie nicht getan haben.“ Der Angeklagte befindet sich schon seit mehr als zwei Jahren im Gefängnis. Ein Urteil im aktuellen Fall soll frühestens Mitte November gesprochen werden.