Auch seine elf Monate alte Tochter und weitere Kinder hatte der Mann sexuell missbraucht.
Schülerin missbrauchtPädokrimineller Lehrer aus Köln verliert endlich den Beamtenstatus

Der Angeklagte Christian G. (37) mit Verteidiger Frank Schwarz beim Prozess im Kölner Landgericht
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Dem Kölner Physiklehrer Christian G. (37), der eine Schülerin missbraucht und sein eigenes Baby vergewaltigt hatte, ist der Beamtenstatus entzogen worden – rückwirkend zum 25. März. Bezüge, die der Mann über dieses Datum hinaus bis zuletzt noch erhalten hatte, muss er zurückzahlen. Der pädokriminelle Lehrer wollte seinen Beamtenstatus so lange wie möglich behalten und legte daher Revision gegen ein früheres Urteil ein. Nun hat die Kölner Bezirksregierung reagiert. Der unfassbare Missbrauchsfall, über den diese Zeitung im Juli exklusiv berichtet hatte, sorgte danach bundesweit für Schlagzeilen.
Kölner Regierungspräsident äußert sich zu Missbrauchsfall
„Wer als Lehrkraft das besondere Vertrauen von Kindern, Eltern und der Gesellschaft in schwerwiegender Weise erschüttert, muss mit massiven dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen“, teilte der Kölner Regierungspräsident Gregor Lange mit. Nach den Medienberichten war es offenbar zu einer Neubewertung des Falles gekommen. Und es fiel auf, dass der Physiklehrer eigentlich seit März keine Bezüge mehr hätte erhalten dürfen. Damals hatte der Bundesgerichtshof ein früheres Urteil schon teilweise bestätigt. Rechtskräftig war somit schon eine Haftstrafe von mehr als drei Jahren.
Beamte verlieren ihren Status automatisch ab einer rechtskräftigen Strafe von einem Jahr Haft bei vorsätzlichen Straftaten. „Die Öffentlichkeit erwartet zu Recht, dass bei schwerwiegenden Vorwürfen gegen Lehrkräfte alle rechtlich zulässigen Maßnahmen konsequent geprüft und – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – unverzüglich umgesetzt werden. Diesen Anspruch hat die Bezirksregierung Köln mit der Neubewertung erfüllt“, so der Regierungspräsident weiter. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs aus dem März wurde der Behörde offenbar nicht direkt bekannt.
Bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Februar 2024 habe die Behörde jedoch beamten- und disziplinarrechtliche Sicherungsmaßnahmen ergriffen. Christian G. sei die Ausübung seiner Diensttätigkeit verboten worden, kurz darauf seien ihm die Dienstbezüge um 40 Prozent gekürzt worden. Wie viel Geld der Verurteilte nun zurückzahlen muss, wollte die Bezirksregierung auf Anfrage dieser Zeitung nicht mitteilen. Zur Einordnung: Das Grundgehalt eines Studienrates in Vollzeit beträgt mehr als 5000 Euro brutto, dazu können noch knapp 1000 Euro Familienzuschlag kommen.
Schülerin als Vertretungslehrer im Unterricht missbraucht
Christian G. hatte als Vertretungslehrer im Jahr 2016 eine sexuelle Beziehung zu einer 16-jährigen Schülerin aufgenommen. Er stattete das Mädchen mit einem Sexspielzeug, einem sogenannten „Vibrations-Ei“, aus und schaltete dieses per Fernbedienung während einer Unterrichtsstunde an. Im gleichen Zeitraum chattete der Mann im Internet mit Kindern, gab sich als Gleichaltriger aus und verlangte Nacktaufnahmen. Mehrere Kinder gingen darauf ein. Anfang 2023 vergewaltigte der inzwischen verbeamtete Lehrer seine elf Monate alte Tochter und fertigte Fotos von der Tat an.
Der Angeklagte hatte an der Kölner Uni unter anderem Physik auf Lehramt studiert. Als er zum dritten Mal durch die Prüfung zum Staatsexamen fiel und dachte, seinen Berufswunsch nicht mehr erreichen zu können, sei er in eine Sinnkrise geraten. „Danach habe ich Lotterie mit meinem Leben gespielt“, sagte Christian G. vor Gericht. Drogen und Alkohol habe er sich nicht hingeben wollen – dafür lebte er ungehemmt seine auch pädophilen Fantasien aus. Erst Anfang 2024 kamen ihm Ermittler auf die Spur – nach einer Hausdurchsuchung wurden auch Fotos sichergestellt, die ihn letztlich überführten.
Bereits am 18. Dezember 2024 hatte das Landgericht den Beamten wegen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit Vergewaltigung, des sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen und weiterer Taten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Urteil erschien milde, trotzdem wehrte sich Christian G. dagegen. Sein Anwalt räumte beim Prozess ein: „Die Revision wurde auch eingelegt, weil er dann noch seine Bezüge bekommen hat.“ Und Christian G. sagte selbst: „Ich bin immer noch Beamter, mit Rechtskraft fällt alles weg.“
Köln: Verurteilter will später als Nachhilfelehrer arbeiten
„Eigentlich müsste der Status schon weg sein“, hatte Richter Niklas Gräbener geäußert. Das hat die Bezirksregierung mit ihrer rückwirkenden Entscheidung nun korrigiert. Da das Verfahren – allerdings auch durch die eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft – in die zweite Instanz getragen wurde, konnte Christian G. seinen Beamtenstatus nach Bekanntwerden der Vorwürfe noch mehr als zwei Jahre behalten. In der Revisionsverhandlung am Kölner Landgericht Mitte Juli erhielt der Mann nun mit fünf Jahren und drei Monaten Haft ein härteres Urteil. Der Lehrer legte erneut Revision ein.
Christian G. sitzt schon lange in Untersuchungshaft. Im Prozess äußerte er die Hoffnung, irgendwann wieder mit seiner Ehefrau zusammenzukommen. Sie lebe noch in seiner Eigentumswohnung in Köln. Er wolle nach einer Haftentlassung zunächst wieder zu seinen Eltern ziehen. Nebenan wohne der Bruder mit seinen Kindern. „Die Familie steht zu ihm“, sagte Anwalt Frank Schwarz. Ein Kopfschütteln vom Richter erntete G., als er sagte, wieder als Nachhilfelehrer arbeiten zu wollen. Er wolle sich auf volljährige Studenten konzentrieren, meinte der Verurteilte und versuchte zu beschwichtigen.
