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Änderungen im ÜberblickParken für Anwohner in Köln wird ab Juli deutlich teurer

Lesezeit 3 Minuten
Parkplätze in Köln sind Mangelware.

Parkplätze in Köln sind Mangelware.

Allerdings deutet vieles darauf hin, dass dies nur ein erster Schritt zu weiteren Erhöhungen ist. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Veränderungen.

Ab 1. Juli 2024 wird das Parken im öffentlichen Straßenraum in Köln deutlich teurer als bisher. Allerdings deutet vieles darauf hin, dass dies nur ein erster Schritt zu weiteren Erhöhungen ist. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner letzten Sitzung dieses Jahres am Donnerstag, 7. Dezember, die neuen Gebühren für das Anwohnerparken in Köln beschlossen. Die wichtigsten Veränderungen noch einmal im Überblick.

Warum werden die Gebühren erhöht?

Bereits seit Februar 2022 dürfen die Kommunen nach einer Entscheidung des Landes NRW die Gebühren für das Parken im öffentlichen Straßenraum selbst bepreisen. Zuvor waren die Preise gedeckelt: Für einen Parkausweis für Anwohner in der Stadt Köln fiel eine Verwaltungsentgelt von 30 Euro an. Mit der Entscheidung war klar, dass das Anwohnerparken in Köln deutlich teurer wird. Die höheren Kosten sollen einen Beitrag zur Verkehrswende leisten. Ein erster Aufschlag der Kölner Verwaltung sah Preise zwischen 330 und 390 Euro vor.

Auf die Bremse

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG), dass eine Satzung der Stadt Freiburg im Breisgau für ungültig erklärte, stiegen die Kölner Politiker auf die Bremse. Die Stadt Freiburg in Baden-Württemberg musste die zu viel bezahlten Anwohnerparkgebühren nach dem Urteil zurückerstatten. Nun sollte erst rechtlich geklärt werden, welcher Rahmen überhaupt möglich ist. Was folgte, war der zweite Aufschlag der Verwaltung vor wenigen Wochen, nun mit Kosten im Bereich von 100 bis 120 Euro. Dies entspricht dem ursprünglich vorgesehenen reduzierten Gebühren für Kölnpass-Inhaber. Da das BVG auch urteilte, dass für eine soziale Staffelung der Gebühren eine rechtliche Grundlage vorhanden ist, bleibt es in Köln zunächst beim niedrigsten Satz.

Auf die Länge kommt es an

Die Anwohnerparkausweise werden in Zukunft für drei verschiedene Längen zu unterschiedlichen Kosten ausgegeben. Für Kleinwagen bis 4,109 Meter gilt ein Jahresbeitrag von 100 Euro, für Limousinen, kleine Kombis und Kompakt-SUV bis 4,709 Meter fallen Kosten von 110 Euro im Jahr an und 120 Euro beträgt die Jahresgebühr für lange Fahrzeuge wie große Familienvans, SUV und Co. bis 5,60 Meter. Ab einer Fahrzeuglänge von mehr als 5,60 Meter werden keine Parkausweis mehr erteilt. Damit sollen beispielsweise Wohnmobile im öffentlichen Parkraum vermieden werden.

Der Anfang, nicht das Ende

Mit dem Beschluss werden die Gebühren erstmals seit 1993 erhöht. Bis zur nächsten Erhöhung wird es aber nicht wieder 30 Jahre dauern. Alles deutet daraufhin, dass die Gebühren erneut deutlich steigen, sobald eine Lösung für das Problem mit der fehlenden rechtlichen Grundlage für eine Sozialstaffelung gefunden ist. Die Bundesstadt Bonn hat, wie berichtet, bereits eine Lösung gefunden. Die Stadt Bonn ruft für alle Anwohnerparkausweise die gleichen Gebühren auf, übernimmt jedoch 75 Prozent der Gebühren für beispielsweise Bonn-Ausweis-Inhaber. In Bonn sollen die Gebühren nur ein Jahr nach der ersten Erhöhung am 1. März 2023 auf 180 Euro pro Jahr, am 1. März 2024 auf 30 Euro im Monat, also 360 Euro im Jahr steigen. Eine ähnlich schnelle Anhebung könnte auch in Köln kommen.