Vor Kölner Gericht„Pink Panther“-Prozess geht vermutlich in Verlängerung

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Pink Panther Angeklagter

Der Angeklagte im Pink Panther-Prozess

Der Verteidiger des 34-Jährigen, stellte einen Beweisantrag, der durchaus Chancen auf Erfolg haben könnte.

Eigentlich wähnte sich die 17. Große Strafkammer am Landgericht auf der Zielgeraden. Bereits in der vergangenen Woche hatten die Richter um ihren Vorsitzenden Harald Helmes die Beweisaufnahme schließen und zu den Schlussvorträgen im Prozess gegen ein 34 Jahre altes mutmaßliches Mitglied der Juwelenräuberbande „Pink Panther“ übergehen wollen. Doch wie es seit Donnerstag scheint, könnte es noch eine Weile dauern, bis die Plädoyers gehalten werden. Michael D. Hakner, Verteidiger des 34-Jährigen, stellte einen Beweisantrag, der durchaus Chancen auf Erfolg haben könnte.

Laut Anklage soll der 34-Jährige neben zwei Raubüberfällen auf Kölner Juweliere auch an einem spektakulären Überfall auf einen Werttransporter in Esslingen im Oktober 2016 beteiligt gewesen sein. Einen an dem Coup — bei dem Edelmetalle und Schmuck im Wert von rund 600 000 Euro erbeutet wurden — beteiligten Bosnier (44) will Hakner als Zeugen hören. „Eine Vernehmung des Zeugen vor Gericht wird ergeben, dass die Vorwürfe gegen meinen Mandanten unberechtigt sind, und er freizusprechen sein wird“, sagte Hakner, der dem Gericht auch die Adresse des Mannes in der Nähe der serbischen Hauptstadt Belgrad mitteilte. Bislang galt der Wohnort des 44-Jährigen, der noch vor Verbüßung seiner vollständigen Strafe von 2017 aus der Haft nach Serbien abgeschoben worden war, als unbekannt. „Wir haben einfach mal die Ermittlungsarbeit der Behörden gemacht“, konnte sich Hakner einen gewissen Spott nicht verkneifen.

44-Jähriger ist zur Aussage bereit

Weiter erklärte der Verteidiger, dass der 44-Jährige bereit sei auszusagen: „Das versichere ich anwaltlich“, sagte Hakner; die anwaltliche Versicherung hat eine ähnliche glaubhaftmachende Wirkung, wie eine eidesstattliche Erklärung. Das Problem ist nur: Der 44-Jährige ist mit einer Einreisesperre in die Bundesrepublik belegt. Sollte er im Bundesgebiet angetroffen werden, käme er umgehend zurück ins Gefängnis und müsste den Rest seiner Haftstrafe absitzen. Darum verlangte der Verteidiger, dem Zeugen solle vom Gericht ein „Geleitbrief“ ausgestellt und freies Geleit zugesichert werden. Das Gericht entschied zunächst noch nicht über den Beweisantrag.

Bereits im November vergangenen Jahres und Januar dieses Jahres hatte ein Komplize (42), der 2017 zu zehn Jahren Haft wegen des Überfalls in Esslingen verurteilt worden war und derzeit noch in Deutschland in Haft sitzt, vor Gericht aussagen müssen. Mit einem T-Shirt auf dem der Rosarote Panther mit dem Schriftzug „Pink Panther“ abgebildet war, war der 42-Jährige in den Zeugenstand getreten. Auch er hatte den angeklagten 34-Jährigen entlastet. Der Aussage des Mannes war aber von Gericht und Staatsanwaltschaft kein Glaube geschenkt worden.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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