Ein 53-jähriger Bewohner muss sich nun vor dem Kölner Landgericht verantworten.
In Kölner EinrichtungReinigungskraft mit Kette gewürgt – war es versuchter Mord?

Der Beschuldigte mit seinem Verteidiger Ingo Linemann beim Prozessauftakt im Landgericht
Copyright: Hendrik Pusch
Eine Eisenkette, rund einen Meter lang – dieses Werkzeug soll ein Mann im vergangenen Oktober benutzt haben, um eine Reinigungskraft in einem Wohnheim für Obdachlose in der Annostraße zu würgen. Seit Dienstag muss sich der frühere Schiffskapitän wegen versuchten Mordes vor dem Kölner Landgericht verantworten. Der 53-Jährige habe die Tat heimtückisch begangen, aufgrund von Wahnvorstellungen aber im Zustand der Schuldunfähigkeit. Der Mann sei eine Gefahr für die Allgemeinheit, so die Staatsanwältin, die Einweisung in die geschlossene Psychiatrie daher geboten.
Köln: Reinigungskraft laut Anklage von Bewohner angegriffen
Wie jeden Tag drehte der Gebäudereiniger seine Runden in der Einrichtung und säuberte Toiletten, Flure und die Zimmer. Der Mann lebt selbst seit 30 Jahren dort und ist mit einem Lohn von 1800 Euro fest angestellt. Gegen Mittag am Tattag klopfte er an der Tür von Zimmer 16. Niemand reagierte, daher schloss der Putzmann das Zimmer mit einem Generalschlüssel auf. Der Bewohner sei daraufhin mit der Eisenkette in der Hand direkt zum Angriff übergegangen. „Er band sie um den Hals des Geschädigten und zog zu“, heißt es in der Anklageschrift, das Opfer habe kaum noch Luft bekommen.

Mit solch einer Eisenkette wurde die Reinigungskraft laut Akten gewürgt.
Copyright: IMAGO/imagebroker
Das Geschehen verlagerte sich in die Gemeinschaftsküche, sagte die Staatsanwältin. Die Reinigungskraft habe aufgrund des anhaltenden Würgevorgangs das Bewusstsein verloren, sich eingenässt und eingekotet. Zwei weitere Männer, ein Bewohner und ein Besucher der Einrichtung, seien dann aufmerksam geworden. Einer der Zeugen riss dem mutmaßlichen Angreifer die Kette aus der Hand, der andere alarmierte den Pförtner des Hauses. Der Beschuldigte habe dann erkannt, seine Tat nicht vollenden zu können, sagte die Staatsanwältin. Der Mann wurde kurz darauf festgenommen.
Äußern wollte sich der 53-jährige Beschuldigte zum Prozessauftakt nicht – auf Anraten seines Verteidigers Ingo Lindemann. Dies sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend, sagte der Anwalt. Der Mandant habe durch jahrelangen Alkoholmissbrauch eine schwere Hirnschädigung davongetragen. Bei ihm sei das sogenannte Korsakowsyndrom diagnostiziert worden, das unter anderem mit Gedächtnisstörungen einhergeht. Auch spielten Wahnvorstellungen eine Rolle. So soll der Beschuldigte gedacht haben, die Reinigungskraft habe ihm zuvor eine TV-Fernbedienung gestohlen.
Köln: Richter dankt Retter für gezeigte Zivilcourage
„Ich hab den Dieb! Ich hab den Dieb!“, habe der 53-Jährige zu ihm gerufen, während er sein Opfer mit der Kette stranguliert habe, so berichtete es ein Zeuge im Gerichtssaal. Dass er überhaupt auf das Geschehen aufmerksam geworden war, erklärte er mit einem Toilettengang. Denn zu hören sei der Todeskampf nicht gewesen. „Bevor ich dazugekommen bin, war es ganz still“, sagte der Zeuge. Der Gewürgte habe am ganzen Körper gezittert, sein Kopf sei knallrot angelaufen gewesen. Er habe dann einen Freund dazu gerufen, sagte der Zeuge. Der habe dem Angreifer letztlich die Kette entrissen.
„Sie haben Zivilcourage bewiesen und einem Menschen mutmaßlich das Leben gerettet“, sagte der Vorsitzende Richter Alexander Fühling und dankte dem Retter. Der Gebäudereiniger erlitt Einblutungen in den Augen und war mehrere Tage krankgeschrieben. „Eigentlich wollte ich direkt weiterarbeiten, aber die Chefin hat gesagt, für heute ist Schluss“, berichtete er im Zeugenstand. Überstanden habe er den Angriff aber gut, körperlich und seelisch, sagte er auf Nachfrage des Richters. Vier Tage nach dem schlimmen Vorfall habe er in der Einrichtung bereits wieder geputzt.
Köln: Weiterer Prozess um Würgen in Einrichtung
Bis zu dem Geschehen habe er mit dem Bewohner keine Probleme gehabt. „Er hat immer nett gegrüßt“, sagte der Zeuge. Dass der Beschuldigte ihn verdächtigte, Gegenstände aus seinem Zimmer gestohlen zu haben, habe er nicht gewusst. „Das ist auch Quatsch, für eine Fernbedienung riskiere ich bestimmt nicht meinen Job“, sagte der Zeuge. Dem 53-jährigen Beschuldigten droht nun die unbefristete Einweisung in eine forensische Klinik. Zur aktuellen Gefährlichkeit soll im weiteren Verlauf des Prozesses ein psychiatrischer Gutachter aussagen. Ein Urteil ist für Anfang Juni geplant.
Parallel wurde am Dienstag am Landgericht ein Fall wegen schweren Raubes verhandelt, der ebenfalls in einer Einrichtung für Obdachlose in Köln spielt. Hier soll ein 65-jähriger Beschuldigter zunächst in die Handtasche einer 86-Jährigen gegriffen und 400 Euro Bargeld hervorgeholt haben. Das habe die Geschädigte bemerkt und das Geld festgehalten, woraufhin der Angeklagte sie gewürgt habe. Dann habe er ihr die Geldscheine entrissen. Strafschärfend sei, dass der Mann ein Messer bei sich geführt habe. Dies sei aber nicht eingesetzt worden. Dem Beschuldigten drohen mehrere Jahre Gefängnis.
